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Weitere Zeugen werden gehört

Missbrauchsvorwurf – Prozess gegen Priester erneut verlängert

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Schwarzes Priesterhemd mit eingestecktem Kollar
Pfaffenhofen an der Ilm - Ein Priester aus dem Bistum Augsburg muss sich wegen einer Missbrauchsanschuldigung vor Gericht verantworten. Nun geht der Prozess gegen den Geistlichen nochmals in Verlängerung. Es sollen weitere Zeugen gehört werden.

Der Strafprozess gegen einen katholischen Geistlichen im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm geht nochmals in die Verlängerung. Vor einem Monat begann am dortigen Amtsgericht eine Verhandlung, bei der sich ein Priester der Diözese Augsburg wegen einer Missbrauchsanschuldigung verantworten muss. Die für diesen Montag geplante Urteilsverkündung wurde nun auf den 24. März verschoben, wie ein Gerichtssprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Es sollen den Angaben zufolge noch weitere Zeugen gehört werden. Ursprünglich war das Gericht von einem Verhandlungstag ausgegangen. Dann waren zwei weitere Termine zur Zeugenanhörung anberaumt worden.

Dem Priester wird sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in einem Fall vorgeworfen. Es ist nicht der erste Vorwurf dieser Art gegen den Mann. Bereits 2016 ermittelte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen eines entsprechenden Verdachts gegen den Geistlichen. Das Ergebnis damals: Es seien keine Hinweise gefunden worden, "dass das Verhalten des Beschuldigten gegenüber Kindern und Jugendlichen strafrechtlich relevantes Tun darstellte".

Der Priester hatte im Zusammenhang mit dem ersten Vorwurf um Versetzung gebeten. An seinem neuen Einsatzort wurde 2021 der jetzige Missbrauchsvorwurf aus seiner früheren Tätigkeit bekannt. Das Bistum Augsburg stellte den Geistlichen daraufhin frei. Laut der Diözese läuft zu dem Fall auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung. Es gelte die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte den Fall per Strafbefehl beenden wollen. Der Beschuldigte habe aber Einspruch eingelegt, so die Behörde. Daher sei die Sache nun vor Gericht. Zeitlich ordnete eine Sprecherin das Verfahren so ein: Eingeleitet worden sei es im Februar 2021, im September 2022 habe ihre Behörde einen Strafbefehl beantragt. Zur Dauer des Verfahrens hieß es: "Gerade bei schwerwiegenden und sensiblen Vorwürfen ist es besonders wichtig, gründlich und sorgfältig zu ermitteln." (KNA)

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