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Über 100 Kunstwerke müssen zurückgegeben werden

20 Jahre Streit: Diözese verliert vor Gericht gegen andere Diözese

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Madrid - Zwei spanische Bistümer streiten sich seit mehr als 20 Jahren um über hundert wertvolle Kunstwerke. Die Fronten sind so verhärtet, dass sich die beiden Diözesanbischöfe vor Gericht treffen mussten. Nun wurde das Urteil verkündet.

Mehr als 20 Jahre an Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei spanischen Diözesen haben vorerst ein Ende gefunden: Ein Richter des Obersten Gerichtshof der autonomen Region Aragonien hat die "sofortige Rückgabe" von 111 Kunstwerken an das Bistum Barbastro-Monzón angeordnet, berichtete die Zeitung "El País" am Mittwoch. Damit wies das Gericht die Besitzansprüche des Bistums Lleida und des dort ansässigen Museums zurück, in dem sich die größtenteils romanischen Kunstgegenstände derzeit befinden. Bei den Kunstwerken handelt es sich um wertvolle Altaraufsätze, religiöse Bilder und Statuen aus dem 13. bis 16. Jahrhundert.

Die Streitigkeiten zwischen den beiden Nachbarbistümern haben ihren Ursprung im Jahr 1995, als der damaligen Diözese Barbastro mehrere Dekanate eingegliedert wurden, die zuvor zum Bistum Lleida gehört hatten. Die Kunstwerke, wegen der die beiden Bistümer vor Gericht gegangen waren, sind Eigentum der Pfarreien, die von der Diözese Lleida zum neugegründeten Bistum Barbastro-Monzón gewechselt waren. Zum Zeitpunkt der Neugliederung befanden sich die Kunstgegenstände jedoch seit längerer Zeit in der Obhut des Bistums Lleida, das sie ins Museum von Lleida überführt hatte.

Museum verweigerte Herausgabe der Kunstwerke

Nach Abschluss der Eingliederung der Pfarreien 1998 war es zu ersten gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Bistümern gekommen, die in eine Entscheidung der Apostolischen Signatur mündeten: 2007 beschloss der oberste Gerichtshof des Vatikan, dass die Kunstgegenstände an die jetzt zum Bistum Barbastro-Monzón gehörenden Pfarreien zurückzugeben seien. Beide Diözesen unterzeichneten daraufhin eine Vereinbarung, in der die Kunstwerke als Eigentum der einschlägigen Kirchengemeinden anerkannt wurden. Das Bistum Lleida teilte jedoch mit, dass eine Herausgabe der Kunstgegenstände nicht möglich sei, da sich die Trägervereinigung des Diözesan- und Regionalmuseums von Lleida, in dem sich die Kunstwerke befinden, dagegen sperrt. Neben dem Bistum gehören auch die Stadt Lleida und die Regionalregierung von Katalonien zu den Trägern des Museums. Das Bistum Barbastro-Monzón entscheid sich daraufhin, vor staatliche Gerichte zu ziehen.

Der Bischof von Barbastro-Monzón, Ángel Pérez Pueyo, zeigte sich erfreut über das aktuelle Gerichtsurteil, berichteten spanische Medien. Er fühle "Befriedigung über die erfüllte Aufgabe", das Recht der Pfarreien auf ihre Kunstwerke durchgesetzt zu haben, sagte Pérez, der seit 2015 das Bistum leitet. Dennoch habe er nicht an den Punkt kommen wollen, seinen Amtskollegen in Lleida anzeigen und ihm vor Gericht gegenübertreten zu müssen. Trotz der inhaltlichen Differenzen wolle er sich jedoch weiterhin für "Gemeinschaft und Zusammenarbeit zwischen den Schwesterdiözesen" einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das Bistum und das Museum von Lleida haben 20 Tage Zeit, Berufung gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen.

Der Konflikt zwischen den beiden Diözesen hat außerdem eine politische Dimension, da Barbastro-Monzón in der Region Aragonien und Lleida in Katalonien liegt. Die Kunstwerke müssen nun von der nach Unabhängigkeit strebenden und finanziell gut gestellten Region Katalonien an das nur wenig besiedelte und strukturschwache Aragonien übergeben werden. Zudem spielt der spanische Sprachkonflikt in die Auseinandersetzung mithinein. Die Pfarreien, die 1995 das Bistum wechselten, gehören zum sogenannten "Streifen von Aragonien", einem schmalen Gebiet an der Grenze zu Katalonien, in dem mehrheitlich katalanisch gesprochen wird. Von nationalistischen Katalanen wird die Region daher traditionell zu dem Països Catalans, den katalanischen Ländern, gezählt. (rom)

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