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Präzedenzfall

Erstmals Bischof in Polen wegen Nichtanzeige von Missbrauch verurteilt

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Tarnów - Der Bischof wurde wegen einer lange verzögerten Missbrauchsanzeige verurteilt. Er will in Berufung gehen.

In Polen ist zum ersten Mal ein katholischer Bischof von einem staatlichen Gericht verurteilt worden, weil er zwei Priester erst mit jahrelanger Verspätung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs angezeigt hat. Das Bezirksgericht in Tarnów im Süden des Landes verhängte am Donnerstag laut polnischen Medienberichten eine Geldstrafe gegen den örtlichen Bischof Andrzej Jeż. Er muss zwei Jahre lang jeden Monat ein Viertel seines Gehalts an eine Stiftung zahlen, die sexuell missbrauchte Kinder unterstützt.

Seit 2017 ist es in Polen strafbar, wenn man glaubhafte Informationen über Kindesmissbrauch nicht "unverzüglich" der Polizei oder der Staatsanwaltschaft meldet. Die Richterin entschied, der Angeklagte habe diese Pflicht verletzt. "Die Klärung etwaiger Zweifel sollte den Strafverfolgungsbehörden überlassen bleiben", erklärte sie. Der verurteilte Bischof will in Berufung gehen.

Staatsanwalt wollte Haft zur Bewährung

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem seit Februar geführten Prozess eine dreijährige Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe gefordert. Für Sexualdelikte an 23 Jungen sei wegen des Nichtanzeigens durch den Bischof die Verjährungsfrist abgelaufen. Beide Priester waren auch deshalb nie angeklagt worden.

Der 63 Jahre alte Bischof hatte sich vor Gericht für unschuldig erklärt. Sein Anwalt argumentierte in seinem Schlussplädoyer, Jeż habe beide Priester angezeigt, sobald er erfahren habe, dass die Opfer möglicherweise jünger als 15 Jahre gewesen seien. Das Bistum Tarnów teilte nach dem Urteil mit, man drücke erneut tiefes Bedauern über das Leid aus, das allen Opfern zugefügt worden sei. Man bringe Missbrauchsbetroffenen "den gebührenden Respekt und Mitgefühl" entgegen, hieß es weiter. Jeż ist seit 2012 Bischof von Tarnów. Zuvor war er dort zweieinhalb Jahre Weihbischof. Das Bistum gehört zur Kirchenprovinz Krakau.

Ein Priester entlassen

Einer der beiden Missbrauchspriester wurde von der Kirche inzwischen aus dem Klerikerstand entlassen. Laut Medienberichten soll er zwischen 1987 und 2008 mindestens 95 Jungen in Pfarreien in Polen und der Ukraine missbraucht haben. Auch den anderen Priester sanktionierte die Kirche.

Wer in Polen glaubhafte Informationen über schwere Straftaten wie sexuellen Kindesmissbrauch nicht unverzüglich Polizei oder Staatsanwaltschaft mitteilt, kann laut dem Gesetz mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. In Deutschland gibt es keinen solchen Paragrafen im Strafgesetzbuch.

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