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Lossprechung von Sünden ohne Beichte

Nach Zugunglück: Priester erteilte Sterbenden Generalabsolution

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Zwei Hochgeschwindigkeitszüge sind in Spanien kollidiert
Urda/Toledo - Das Kirchenrecht erlaubt in manchen Situationen eine Freisprechung von Sünden auch ohne die Beichte. Nach dem Zugunglück in Spanien machte ein Priester davon Gebrauch.

Nach dem schweren Zugunglück in Spanien ist es dem Priester der örtlichen Gemeinde offenbar das erste Anliegen gewesen, die sterbenden und schwer verletzten Menschen von ihren Sünden loszusprechen. Der Pfarrer des Dorfes Urda in der Provinz Toledo, wo sich der Unfall am Mittwochmorgen ereignete, erteilte demnach bei Ankunft an der Unfallstelle eine sogenannte Generalabsolution in Todesgefahr, wie Fernando Fernández de Bobadilla dem spanischen Medium "ABC" erklärte.

Über das Unglück durch einen Anruf informiert, erreichte der Priester nach eigenen Angaben als einer der ersten Menschen die Unfallstelle, noch vor den meisten Rettungskräften. Allen Verstorbenen einzelne Sünden zu vergeben und den Schwerverletzten die Krankensalbung zu erteilen, sei allerdings nicht möglich gewesen. "Ich habe eine Generalabsolution erteilt. In solchen Fällen empfiehlt das der Vatikan", erklärt der Priester. Danach habe er den Einsatzkräften bei der Versorgung von Verletzten geholfen.

Am Donnerstag bekundete auch Papst Leo XIV. seine Trauer um die Opfer der Zugkollision mit mindestens 69 Toten und vielen Verletzten. Er sei "zutiefst betroffen von der schmerzlichen Nachricht über das tragische Eisenbahnunglück", heißt es in einer vom Vatikan veröffentlichten Nachricht an den Erzbischof von Toledo, Francisco Cerro Chaves. Der Papst bete für die Verstorbenen, den Angehörigen bekunde er sein tief empfundenes Beileid und seinen Trost, den Verletzten wünsche er eine baldige Genesung. Die Einsatzkräfte ermutigte er, in ihrem Rettungs- und Hilfseinsatz fortzufahren. Allen erteilte Leo XIV. "von Herzen den tröstenden apostolischen Segen – als Zeichen der Hoffnung im auferstandenen Herrn", heißt es abschließend in dem auf Spanisch verfassten Text. Wie üblich bei päpstlichen Telegrammen ist das Schreiben von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin im Namen des Kirchenoberhaupts unterzeichnet.

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