Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf
Die Staatsanwaltschaft prüfe, "ob und welche Straftaten im Raum stehen und natürlich auch damit, inwieweit diese im Hinblick auf etwaige Verjährungsfragen noch verfolgbar sind", sagte Raufeisen dem BR. Der unabhängige Missbrauchsbeauftragte des Bistums, Klaus Laubenthal, rechnet laut dem Sender damit, dass eine Verjährung festgestellt wird.
Das Bistum hatte die "Spiegel"-Darstellung zurückgewiesen, wonach die Diözese den beschuldigten Geistlichen geschützt habe. In einer Stellungnahme bestätigte die Diözese, dass es nach dem Missbrauchsvorwurf innerkirchliche Ermittlungen gab. Diese seien im Dezember 2015 auf Anweisung der vatikanischen Glaubenskongregation eingestellt worden. Eine Voruntersuchung hatte ergeben, dass der Vorwurf aus Mangel an Beweisen "begründet nicht aufrechterhalten werden kann". (KNA)
