Wallfahrtsort für touristische Zwecke missbraucht?

Bistum droht Strafverfahren wegen illegalen Hotelbetriebs

Veröffentlicht am 16.05.2024 um 09:49 Uhr – Lesedauer: 

Palma de Mallorca ‐ Laut Lizenz darf lediglich Pilgern eine Unterkunft angeboten werden – dennoch wurden die über 100 Zimmer auf dem Klostergelände auf touristischen Plattformen im Internet angeboten: Nun droht dem Bistum Mallorca dafür ein Strafverfahren.

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Dem Bistum Mallorca droht ein Strafverfahren wegen Betriebs eines illegalen Hotels. Das zuständige Finanzamt sieht es nach einer Kontrolle als erwiesen an, dass die Diözese im Wallfahrtsort Lluc ohne Genehmigung ein Hotel betrieben habe. Sie verfüge lediglich über eine Lizenz, Pilgern eine Unterkunft anzubieten.

Dennoch wurden die insgesamt 104 Zimmer auf dem Klostergelände auf touristischen Plattformen im Internet angeboten, wie die Zeitung "Diario de Mallorca" berichtet. Dabei sei mit Vorzügen geworben worden, die nichts mit Glaube oder Religion zu tun hätten.

Der Wallfahrtsort im Tramuntana-Gebirge ist ein beliebtes Ausflugsziel der spanischen Mittelmeerinsel – vor allem für Wanderer und Radtouristen. Bei einer Kontrolle Anfang Mai registrierte das Finanzamt den Angaben zufolge 170 Gäste in 99 Zimmern. Darunter sei kein einziger regulärer Pilger gewesen. Zudem hätten die Beamten abseits des Hauptgebäudes mehrere Ferienwohnungen entdeckt. (KNA)