Deutsche bei Maßnahmen für Weihnachtsgottesdienste unentschieden
Die Deutschen sind mit Blick auf die Einschränkungen bei Weihnachtsgottesdiensten offenbar unentschieden. Laut dem ARD-Deutschlandtrend (Freitag) befürworten 50 Prozent der Befragten, dass Gottesdienste bei Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern und dem Tragen von Masken am Platz weiter erlaubt bleiben; 47 Prozent der Umfrageteilnehmer lehnen dies ab.
Zustimmung für Schutzmaßnahmen gegen Corona insgesamt gewachsen
Insgesamt ist die Zustimmung für die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus demnach in den vergangenen zwei Wochen gewachsen: 69 Prozent der Bürger halten sie für angemessen, 16 Prozent mehr als am 3. Dezember. 14 Prozent der Befragten gehen sie "zu weit" (3.12.: 27 Prozent), 16 Prozent nannten sie "nicht weit genug" gehend (18 Prozent).
Am Donnerstag hatten auch die deutschen Bischöfe in der aktuellen Debatte um Weihnachtsgottesdienste in Corona-Zeiten Stellung bezogen und auf die Eigenverantwortung jedes einzelnen Gläubigen verwiesen. "Die Coronalage verlangt von jedem – bei aller Freude über das Weihnachtsfest – ein Verhalten, das auf einen Schutz der Gesundheit aller ausgerichtet ist", sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Limburgs Bischof Georg Bätzing. "Die Eigenverantwortung und eine umfassende Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind unumgänglich." Auf den sogenannten "harten Lockdown" stelle man sich als Kirche ein, was besonders für den Besuch von Gottesdiensten gelte.
In den vergangenen Wochen hatte es Diskussionen über die grundsätzliche Absage aller Gottesdienste gegeben. In Deutschland sind Gottesdienste an Weihnachten unter strengen Corona-Auflagen grundsätzlich erlaubt; unterdessen rücken einige evangelische Landeskirchen davon ab. Viele empfehlen, zum Schutz vor Ansteckung auf digital übertragene Feiern auszuweichen. Nach jetzigem Stand sollen in allen 27 deutschen (Erz-)Bistümern Weihnachtsgottesdienste stattfinden. In Bayern etwa ist aber das Abhalten von Christmetten wegen einer Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr nur vorzeitig möglich. (tmg/KNA)