Wie die Päpste die Demokratie für sich entdeckten
Am 3. Oktober 2026 beantragte der US-Staatsbürger Robert Francis Prevost über das Will County Clerk's Office in Illinois seine Briefwahlunterlagen für die anstehenden "Midterm Elections". Auf den ihm ausgehändigten Unterlagen standen die Wahlen zum Kongress, zum Parlament des Bundesstaats, zum Gouverneursamt und zu weiteren Ämtern bis hinunter auf die Ebene des County. Man kann nun vortrefflich darüber spekulieren, auf welchen Kandidaten in der Kreisverwaltung des Will County das päpstliche Votum fiel, denn das Wahlgeheimnis gilt auch für Päpste.
Sicher ist jedoch, dass Papst Leo XIV. mit seiner Wahl und vor allem durch die Veröffentlichung seiner Stimmabgabe über das Presseamt des Vatikans mit der Tradition seiner Vorgänger gebrochen hat. Das Verhältnis der Päpste zur Demokratie ist aber vielseitiger, als man es zunächst erwartet, gab es doch sowohl päpstliche Verbote, an Wahlen teilzunehmen, als auch die Erklärung, dass es Todsünde sei, einer Wahl fernzubleiben.
Wer setzt die Herrscher ein: Gott oder Volk?
Die Volkssouveränität ist das Grundprinzip der Demokratie, dem die Päpste besonders kritisch gegenüberstanden. Sie beruht auf gesellschaftsvertraglichen Vorstellungen und besagt, dass ein Volk selbst bestimmen darf, wer über es herrscht. Das steht der Vorstellung entgegen, dass es einen von Gottes Gnaden eingesetzten alleinigen Herrscher gibt, wie er sich in den absoluten Monarchien der europäischen Neuzeit präsentierte. Aber dieses Konstrukt läuft eigentlich der biblischen Tradition entgegen, wo im Buch Samuel die Erhebung Sauls zum König vom Volk ausgeht (1 Sam 11,15). Zwar wird die Herrschaft Davids mit dessen Erwählung durch Gott begründet, aber die Ältesten Israels schließen vor dessen Salbung einen Bund mit David (2 Sam 5,3), was gut zu der auf Vertragstheorie basierenden Volkssouveränität passen würde. Bei den Päpsten war die Volkssouveränität zunächst dennoch eher unpopulär. Dies aber gar nicht so sehr aus theologischen oder prinzipiellen Gründen, sondern vielmehr, weil sie häufig dazu benutzt wurde, Reformen gegen kirchliche Interessen zu begründen.
Die Idee der Volkssouveränität setzte sich infolge der Französischen Revolution in Europa erstmals auf Staatsebene durch, und die revolutionäre Staatsführung nahm sich, auf diese gestützt, sogleich heraus, mit der "Zivilverfassung des Klerus" die Axt an die Privilegien der Kirche zu legen. Das Breve "Quod aliquantum" von Pius VI. im Jahr 1791 war ein Protest gegen die Zivilverfassung, wies aber infolgedessen auch die Vorstellung einer Souveränität des Volkes zurück, sofern sich diese als gegen die Souveränität Gottes gerichtet verstand. Die aufklärerische Vorstellung, dass weltliche Autorität sich aus einem Gesellschaftsvertrag zwischen Beherrschten und Herrschern ergebe, bezeichnete der Papst als verfehlt. Stattdessen stamme die staatliche Autorität von Gott; sie dürfe daher niemals gegen die Interessen Gottes, die in der Vorstellung Pius' VI. mit den Interessen der Kirche deckungsgleich waren, ins Feld geführt werden. Die Restauration der monarchischen Ordnung (und auch des Kirchenstaates) infolge des Wiener Kongresses 1815 konnte von den Päpsten daher nur als von Gott gewollte Richtigstellung interpretiert werden.
Als diese Ordnung in den Revolutionsjahren 1830/31 wieder ins Wanken geriet und auch im Kirchenstaat Unruhen in Bologna gewaltsam niedergeschlagen wurden, warnte Gregor XVI. mit der Enzyklika "Mirari vos" davor, den Versprechungen des Liberalismus zu erliegen, der lediglich versuche, "alle Rechte der Fürsten zu erschüttern und umzustürzen, um so den Völkern unter dem Schein der Freiheit Knechtschaft zu bringen."
Ein Reformpapst auf der Flucht
Besonders tragisch liest sich das Verhältnis von Pius IX. zur Demokratie. Im Jahr 1846 als Reformer auf den Stuhl Petri gekommen, war er demokratischer Partizipation zunächst nicht abgeneigt. Der Kirchenstaat erhielt im März 1848 sogar ein Parlament mit zwei Kammern, dessen zweite vom Volk gewählt wurde. Demokratie unter Aufsicht des Papstes wurde von Pius IX. als Modell zur Versöhnung mit der Moderne betrachtet. Eine Gesetzgebung gegen den Willen des Papstes oder gar die Abwahl des Staatsoberhauptes waren aber natürlich selbst für den reformfreundlichen Pius undenkbar.
Im Zuge der Revolution von 1848/49 musste Pius IX. als einfacher Priester verkleidet aus seinem Staatsgebiet ins Exil fliehen. Von dort aus musste er dann mitansehen, wie in Rom eine Republik errichtet wurde, die seine Herrschaft per Parlamentsbeschluss für beendet erklärte. Als er nach der Niederschlagung der Revolution wieder in Rom eingesetzt worden war, wandte er sich scharf gegen alle liberalen Vorstellungen. Mit seiner Enzyklika "Quanta cura" (1864) und dem daran angehängten "Syllabus errorum" wurde die Vorstellung verworfen, dass "der Wille des Volkes, kundgetan durch die sogenannte öffentliche Meinung oder auf andere Weise, das oberste Gesetz bilde, losgelöst von allem göttlichen und menschlichen Recht, und in der politischen Ordnung vollendete Tatsachen allein dadurch Rechtskraft hätten, dass sie vollendet sind."
Wahlverbot für Italiens Katholiken
Als das Königreich Italien im Jahr 1870 den Kirchenstaat eroberte, inszenierte sich Pius als Gefangener im Vatikan, und die Apostolische Pönitentiarie sprach 1874 mit "Non expedit" ein Verbot für Katholiken aus, sich an den italienischen Parlamentswahlen zu beteiligen. Begründet wurde dies damit, dass man als Abgeordneter einen Eid auf die Gesetze jenes Staates zu leisten hätte, der aus Sicht des Papstes auf den Rechten der Kirche herumtrampelte. Die Ablehnung der repräsentativen Demokratie war aber keine absolute und auch nicht demokratietheoretisch begründet, sondern ergab sich aus der historischen Genese des Risorgimento. Wo ein solcher Eid nicht vorgesehen war, etwa bei den italienischen Kommunalwahlen, wurde die Beteiligung der Katholiken von päpstlicher Seite befürwortet, als Mittel, weiteren kirchenfeindlichen Maßnahmen Einhalt zu gebieten.
Leo XIII. stellte 1885 mit "Immortale Dei" fest, dass die Kirche zwar alle Herrschaftsgewalt auf Gott zurückführe, diese aber nicht an eine bestimmte Staatsform gebunden sehe. Auch er lehnte eine Volkssouveränität ohne Rückbindung an göttliches Recht ab, aber eine Beteiligung des Volkes an der Regierung sei "nicht zu tadeln, es kann zu gewissen Zeiten und unter gewissen Gesetzen nicht nur zum Nutzen, sondern sogar zur Pflicht der Bürger gehören." Ausgerechnet mit dem Namensvorbild des derzeitigen Papstes kam also ein Umdenken in der Beurteilung demokratischer Beteiligung. Bei Leo XIII. war natürlich noch vorausgesetzt, dass eine solche Beteiligung sich nicht gegen die Interessen der Kirche richte. Für die italienischen Parlamentswahlen sah Leo XIII. die nötigen Voraussetzungen aber weiterhin nicht gegeben. Erst unter Benedikt XV. erfolgte 1919 die Aufhebung des Verbots und damit die volle Integration der italienischen Katholiken in das parlamentarische System Italiens, die nun mit dem Partito Popolare Italiano erstmals eine Volkspartei mit katholischer Ausrichtung wählen konnten.
Pius XI. stellte sich zwar bezüglich der repräsentativen Demokratie auf den Standpunkt seiner Vorgänger, nämlich dass die Kirche keine Staatsform vorschreibe, bedauerte aber zugleich in seiner Antrittsenzyklika, dass die zunehmende Teilhabe des Volkes an der Staatsführung den Streit der Parteiungen weiter in das Volk hineintrage. Der Papst sah also die zunehmende Polarisierung der Bevölkerung als Folge demokratischer Partizipation. Die Demokratieskepsis des Papstes hatte auch realpolitische Auswirkungen: Nach der faschistischen Regierungsübernahme ließ er den Partito Popolare fallen. Statt auf die Teilnahme der katholischen Laien an demokratischen Prozessen setzte man seitens des Vatikans lieber auf Konkordate mit autoritär operierenden Staatsführungen, um die Rechte der Kirche abzusichern.
Wahlpflicht unter Todsünde
Der Schrecken des Totalitarismus war es wohl, der Pius XII. in seiner Weihnachtsansprache 1944 erstmals wertschätzend über die demokratische Regierungsform sprechen ließ. Der Papst stellte fest, dass die Bürgerrechte in der Demokratie garantierten, dass die Bürger bezüglich der Pflichten und Opfer, die ihnen auferlegt werden, Mitspracherecht hätten und daher nicht gezwungen wären zu gehorchen, ohne vorher gehört worden zu sein. Deshalb könne es auch nicht verwundern, so der Papst, dass angesichts der nunmehrigen Reichweite staatlichen Handelns die Demokratie als "natürliches Postulat der Vernunft" ("un postulato naturale imposto dalla stessa ragione") erscheine. Zu den italienischen Richtungswahlen von 1948 ging Pius XII. noch einen Schritt weiter. Um die Gefahr der Volksfront aus Sozialisten und Kommunisten in Italien abzuwehren, sei jeder, der das Recht habe, verpflichtet, an den Wahlen teilzunehmen. Wer sich der Teilnahme hingegen aus Trägheit oder Feigheit entziehe, begehe eine schwere Sünde, ja gar eine Todsünde ("colpa mortale").
Recht und zugleich Pflicht
Die Erfahrung der Diktaturen und die Neuordnungen der Nachkriegszeit brachten die endgültige Wende auf lehramtlicher Ebene. Johannes XXIII. beantwortete die Frage nach der Demokratie 1963 in "Pacem in terris" nun aus Sicht der Menschenrechte: Das Recht auf politische Teilhabe ergebe sich aus der Menschenwürde. Die Autorität zur Herrschaft komme zwar von Gott, dem Menschen stehe es aber frei zu wählen, wer sie ausüben solle, und auch die Art und Grenzen der Ausübung zu bestimmen. Das Zweite Vatikanische Konzil ergänzte in "Gaudium et spes" noch, dass jene Nationen besonders lobenswert handeln, bei denen ein möglichst großer Teil der Bürger am Gemeinwesen teilhaben kann. Hier schließt sich auch der Kreis zum Pressestatement zur Wahlteilnahme Papst Leos XIV. Dort heißt es, es sei "the right and the duty of citizens to participate in democratic processes". Dies kann man als fast wörtliches Zitat der Nr. 75 von "Gaudium et spes" bezeichnen, wo es heißt: "Alle Bürger sollen daher des Rechts und zugleich der Pflicht eingedenk sein, von ihrem freien Stimmrecht zur Förderung des Gemeinwohls Gebrauch zu machen."
Papst Leo unterscheidet von seinen direkten Vorgängern also vor allem der Umstand, dass er die Aufforderung, welche das Konzil vor gut 60 Jahren ausgesprochen hat, auch auf sich selbst als Bürger der Vereinigten Staaten bezogen hat.
Bernhard Kronegger ist promovierter Kirchenhistoriker und arbeit am Zentrum zur Erforschung des Christlichen Ostens der Universität Salzburg. Er leitet am Österreichischen Historischen Institut in Rom das Projekt "Pius XII. und Österreich".