Bundestag debattiert über Suizidbeihilfe

Ein Antrag, der sich gegen eine Änderung der geltenden Rechtslage aussprach, fand nicht die notwendige Zahl von 32 Unterschriften, um in das Parlament eingebracht zu werden. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist derzeit ebenso wie der Suizid straffrei.
Nach Informationen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) haben sich 394 der 631 Abgeordneten durch ihre Unterschrift für eine der Vorlagen entschieden. Dabei konnten sie mehrere Anträge unterstützen. Damit ist noch gut ein Drittel des Parlaments unentschieden in der Frage, wie die Suizidbeihilfe künftig in Deutschland geregelt werden soll. Die Zahl der Unterschriften entscheidet über das Rederecht. Bei Mehrfachunterschriften mussten sich die Abgeordneten für einen Antrag entscheiden.
Vier verschiedene Gesetzentwürfe
Mit 210 Unterstützern erhielt der Gesetzentwurf "Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" um die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Harald Terpe (Grüne) die meisten Unterstützer. Sie wollen jede Form der organisierten Beihilfe zum Suizid verbieten, die Rechtslage aber ansonsten nicht antasten.
Linktipp: Ethik am Lebensende
Politik und Gesellschaft diskutieren über die Sterbehilfe. Für die katholische Kirche ist klar: Auch im Sterben hat der Mensch eine Würde, die es zu achten und zu schützen gilt. Sie setzt sich deshalb besonders für eine professionelle Begleitung von Sterbenden ein.Der Vorschlag der Parlamentarier um Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) "zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung" vereinigt 108 Unterschriften auf sich. Der Gesetzentwurf will im Zivilrecht den Ärzten ausdrücklich die Beihilfe zur Selbsttötung bei Patienten mit einer zum Tode führenden Krankheit erlauben und ihnen somit Rechtssicherheit gegenüber möglichen Sanktionen durch das ärztliche Standesrecht geben. Dieses sieht eine besondere Behandlungspflicht gegenüber Kranken vor.
Ein weiterer Gesetzentwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Renate Künast (Grünen), Petra Sitte (Linke) und Kai Gehring (Grüne) "über die Straffreiheit der Hilfe zu Selbsttötung" will lediglich kommerzielle Angebote verbieten und ansonsten Rahmenbedingungen für eine geregelte Sterbehilfe schaffen. Er erhielt 54 Unterschriften.
Der Entwurf "über die Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung" der Gruppe um die Abgeordneten Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU), der für ein völliges Verbot eintritt, erhielt 35 Unterschriften. (KNA)