Rechte Homosexueller gestärkt

Veröffentlicht am 19.02.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Der Tür eines weißens viereckigen Hauses. Daneben ein großes ovales Fenster über dem der Bundesadler und die Aufschrift "Bundesverfassungsgericht" angebracht ist.
Bild: © KNA
Verfassungsgericht

Karlsruhe ‐ Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren. Das Verbot der Sukzessivadoption durch Schwule und Lesben widerspreche dem Recht auf Gleichbehandung des Grundgesetzes, entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag in Karlsruhe. Bis 30. Juni 2014 muss der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Regelung schaffen.

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Bislang konnte ein homosexueller Lebenspartner nur das leibliche Kind des anderen adoptieren - etwa, wenn das Kind einer früheren heterosexuellen Beziehung entstammt oder nach einer Samenspende zur Welt kam. Bei dem Urteil ging es ausdrücklich nicht um Fremdkindadoptionen für homosexuelle Paare. (1 BvR 3247/09 und 1BvL 1/11)

Verhandelt worden waren zwei Fälle, in denen einmal ein Mann und einmal eine Frau vor dem Eingehen einer Lebenspartnerschaft je ein nichtleibliches Kind angenommen hatten und der Partner das Kind ebenfalls adoptieren wollte. Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte unter anderen eine Ärztin aus Münster. Ihre langjährige Partnerin hatte 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptiert. Doch den Wunsch der Ärztin, gleichfalls Adoptivmutter zu werden, lehnten die Gerichte ab.

Experten argumentierten bei der Verhandlung, eine Sukzessivadoption entspreche den Interessen des Kindes, weil eine rechtliche Verfestigung das Kind schütze. So könne im Falle einer Trennung ein Familiengericht entscheiden, wo das Kind besser leben solle. Im Falle des Todes des Partners, der das Kind adoptiert hatte, wäre es für das Kindeswohl besser, wenn das Kind weiter beim anderen Partner leben könnte. Vorteile durch eine Adoption gebe es zudem beispielsweise im Erbrecht und im Unterhaltsrecht. (KNA)

Sukzessive Gleichstellung

Gerichtsurteil: Dürfen homosexuelle Paare Kinder adoptieren?