Gesetz sieht Nachzug von 1.000 Flüchtlingen im Monat vor

BDKJ gegen Gesetzentwurf zum Familiennachzug

Veröffentlicht am 15.06.2018 um 10:55 Uhr – Lesedauer: 
Flüchtlinge

Berlin ‐ Ab August sollen nur noch 1.000 Flüchtlinge pro Monat zu Familienangehörigen mit subsidiärem Schutz nachziehen dürfen. Der BDKJ und andere Verbände sehen darin ein "verfassungswidriges Gesetz".

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Der katholische Jugendverband BDKJ appelliert an die Abgeordneten des Bundestags, das am heutigen Freitag beratene Gesetz zum Familiennachzug abzulehnen. "Das Grundrecht auf Schutz der Familie gilt für alle - auch für Menschen mit subsidiärem Schutzstatus", erklärte Lisi Maier, die Bundesvorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), des Dachverbands vieler katholischer Jugendorganisationen. "Unter einer Einschränkung dieses Grundrechts leiden vor allem Kinder, Jugendliche und Frauen, die weiterhin Hunger und Elend in ihren Herkunftsländern oder großen Auffanglagern an den europäischen Außengrenzen ausgesetzt sind", so Maier weiter.

Dass die Bundesregierung mit dem "verfassungswidrigen Gesetz" auf Zeit spiele, kritisierte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt: "Denn dass dieser Gesetzentwurf nicht verfassungskonform ist, wissen die Abgeordneten." Das Grundrecht auf Familie für subsidiär Geschützte werde rechtswidrig ausgehebelt, da die Familieneinheit im Herkunftsland auf unabsehbare Zeit nicht möglich sei, so Burkhardt: "Statt des Rechts auf Familie heißt es ab 1. August: Glücksrad Familiennachzug mit Gewinnchancen für wenige." Anstelle eines Rechtsanspruchs werde der Familiennachzug künftig auf 1.000 pro Monat begrenzt. Die Auswahlkriterien und die Ausgestaltung des Verfahrens seien für die geschätzten 60.000 Betroffenen nicht ersichtlich: "Das in einem Rechtsstaat geltende Prinzip der Rechtssicherheit wird den Betroffenen verwehrt."

Reform soll nur die Kernfamilie der Flüchtlinge betreffen

Der Bundestag stimmt am heutigen Freitag über die Neuregelungen zum Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge ab. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab August 1.000 Flüchtlinge pro Monat zu Familienangehörigen mit subsidiärem Schutz nachziehen dürfen. Dabei soll für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis Jahresende kann ein nicht ausgeschöpftes Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr. Die Reform soll nur die Kernfamilie betreffen. Der Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge, der vor allem Syrer in Deutschland betrifft, war zuvor für zwei Jahre ausgesetzt worden.

Bereits am Montag hatten verschiedene Verbände die geplanten Neuregelungen kritisiert. In einem am Montag veröffentlichten gemeinsamen Brief an die Bundestagsabgeordneten sowie an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hieß es, die Inanspruchnahme des Grundrechts auf Familie, das auch für subsidiär Schutzberechtigte gelte, werde für Betroffene faktisch abgeschafft. Zu den Unterzeichnern gehören die Diakonie, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, die Liga für das Kind und der entwicklungspolitische Dachverband Venro. Dier rechtspolitische Referentin von Pro Asyl, Bellinda Bartolucci, sagte: "Wenn eine Familieneinheit nicht im Herkunftsland oder in einem Drittland hergestellt werden kann, muss die Familie hier zusammengeführt werden. Und genau das ist die Situation der subsidiär Schutzberechtigten: Sie können auf unabsehbare Zeit nicht in ihr Herkunftsland zurück." (bod/KNA)