Hans-Peter Uhl begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs

CSU-Rechtsexperte verteidigt Kopftuchverbot

Veröffentlicht am 28.11.2015 um 16:00 Uhr – Lesedauer: 
Religion

München ‐ In Frankreich dürfen Lehrerinnen nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs kein Kopftuch mehr tragen. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Uhl begrüßt die Entscheidung - und wünscht sich eine ähnliche Regelung für Deutschland.

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Ein religiös motiviertes Kopftuch übe Druck auf Schülerinnen aus liberalen muslimischen Familien aus, so der Rechtsexperte. Der Europäische Gerichtshof hatte am Donnerstag Frankreich ein striktes Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst zugebilligt.

Eine entsprechende Regelung gab es noch bis vor wenigen Monaten in mehreren Bundesländern. Im vergangenen März erklärte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen jedoch für unzulässig. Nordrhein-Westfalen erlaubte anschließend Lehrerinnen ein solches Kopftuch, auch Baden-Württemberg plant nach Angaben der "Huffington Post" eine solche Regelung.

Das Land Berlin will dagegen an seinem Neutralitätsgesetz festhalten, das auch Polizisten und Juristen das Tragen religiöser Symbole verbietet. Dagegen hat jetzt eine muslimische Lehrerin eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht. (KNA)