Berufung und kein Ende in Sicht
Holocaust-Leugner Richard Williamson ließ sich schon lange nicht mehr in Deutschland blicken - das hält den streitbaren Ex-Bischof der Piusbrüder aber nicht davon ab, seit Jahren die deutsche Justiz zu beschäftigen. Dreimal wurde der inzwischen 73-jährige Brite in Abwesenheit in Regensburg wegen Volksverhetzung verurteilt - jedes Mal legte er Rechtsmittel ein. Bald muss sich zum fünften Mal ein bayerisches Gericht mit dem Fall beschäftigen. Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 16. Januar sei nun eingegangen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Regensburg. Mit einem Termin ist in einigen Wochen zu rechnen.
Probleme mit der Aufarbeitung
Williamson hatte im November 2008 in einem nahe Regensburg aufgezeichneten Interview für das schwedische Fernsehen die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden bestritten. An zusätzlicher Brisanz hatte der Fall gewonnen, weil die katholische Kirche fast zeitgleich die Exkommunikation von Williamson und weiteren Bischöfen der ultrakonservativen Piusbruderschaft aufgehoben hatte. Der inzwischen emeritierte Papst Benedikt VI. war damals erheblich unter Druck geraten.
Die in die Kritik geratenen Piusbrüder reagierten im vorigen Oktober. Sie schlossen den ehemaligen Bischof aus ihrer Gemeinschaft aus. Die deutsche Justiz hat jedoch ihre Probleme mit einer Aufarbeitung des Falles. Zwar bestätigte das Landgericht Regensburg in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen Volksverhetzung in Höhe von 6500 Euro (100 Tagessätze zu je 65 Euro). Das Oberlandesgericht Nürnberg kassierte im vergangenen Februar jedoch das Urteil aufgrund von Verfahrensmängeln. Nach einem überarbeiteten Strafbefehl, verurteilte das Amtsgericht in dem mittlerweile vierten Verfahren den 73-Jährigen erneut, reduzierte jedoch die Geldstrafe wegen der geringeren Einkünfte Williamsons auf 1800 Euro.
Kein Ende in Sicht
Und egal wie das Urteil der nächsten Instanz ausgeht, ist noch immer kein Ende in Sicht. Die Äußerungen seien ausschließlich für das schwedische Fernsehen vorgesehen gewesen, begründete der Verteidiger von Williamson die Berufung. Dass Ausschnitte des Interviews später ins Internet gestellt wurden, könne dem Briten nicht angelastet werden. Weder in Schweden noch in Williamsons Heimatland seien die Aussagen strafbar. Bei einer erneuten Verurteilung sei gar der Gang zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte denkbar. (dpa)