Lexikoneintrag: Q wie Quinquennalbericht

Quinquennalbericht, der

Lat. quinquennalis = "fünfjährig"; der "Fünfjahresbericht", den Diözesanbischöfe dem Papst anlässlich ihres Ad-Limina-Besuchs vorzulegen haben. Der Diözesanbischof ist nach dem Kirchenrecht (can. 399) gehalten, dem Papst alle fünf Jahre über den Stand der ihm anvertrauten Diözese einen Bericht zu erstatten, der nach einem ausführlichen Fragekatalog des Vatikans angefertigt wird.