Im ZDF-Morgenmagazin wandte sich auch der ehemalige SPD-Vorsitzende Franz Müntefering gegen aktive Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid. Hinter einen Slogan wie "Mein Tod gehört mir" mache er "doch ein Fragezeichen dahinter", sagte er. Müntefering warnte die Gesellschaft davor, schnelle Auswege aus belastenden Lebenssituationen vorzugaukeln. Viele Menschen bekundeten ihren Sterbewillen, weil sie Angst vor Schmerzen und Einsamkeit hätten, sagte der SPD-Politiker, der 2007 von seinem Amt als Bundesarbeitsminister zurückgetreten war, um seine sterbenskranke Frau zu pflegen. Wer verzweifelt sei, brauche aber eher Trost und Hilfe, etwa durch Palliativmedizin und Hospizdienste. "Diesen Weg sollten wir gehen."

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Das Strafgesetzbuch stellt in Paragraf 216 auch das Töten auf Verlangen - etwa durch die Verabreichung von Medikamenten - unter Strafe und droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren an. Dagegen bleibt die sogenannte passive Sterbehilfe, etwa durch Abschalten der Beatmungsgeräte straffrei, sofern sie dem Willen des Patienten entspricht. Da Selbsttötungsversuche in Deutschland juristisch nicht belangt werden, ist auch die Beihilfe zum Suizid straffrei.

Allerdings können Helfer anschließend wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden. Durch die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas und den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch ist auch das Problem der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. (luk/KNA)