Orden verweigert Kooperation mit Vatikan-Ermittlern

Malteser: Vatikan-Kommission ist "bedeutungslos"

Veröffentlicht am 10.01.2017 um 16:55 Uhr – Lesedauer: 
Die Ordensleitung des souveränen Malteserordens bei einer Audienz bei Papst Franziskus.
Bild: © KNA
Vatikan

Rom ‐ Mit der vatikanischen Ermittlergruppe zur Krise des Ordens wollen die Malteser nicht zusammenarbeiten. Großmeister Matthew Festing begründet das mit der besonderen Struktur des Ordens.

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Die Führung des Malteserordens verweigert die Zusammenarbeit mit einer vatikanischen Untersuchungskommission zur Leitungskrise des Ordens. Malteser-Großmeister Matthew Festing begründete dies in einer Stellungnahme am Dienstag mit einer "rechtlichen Bedeutungslosigkeit" der Ermittlergruppe. Es gehe um den Schutz der Souveränität der Malteser gegen Initiativen, die genau diese Souveränität in Zweifel zögen oder begrenzen wollten. Hintergrund ist ein Streit um die Absetzung des Großkanzlers der Malteser, Albrecht von Boeselager.

Kommission hat Arbeit bereits aufgenommen

Aus der in Rom veröffentlichten Mitteilung Festings ergibt sich, dass die Arbeit der Kommission unter Leitung des Vatikan-Diplomaten Erzbischof Silvano Tomasi inzwischen begonnen hat. Festing betonte, etwaige Erklärungen von Ordensmitgliedern könnten in keinem Fall der Entscheidung des Großmeisters und des Souveränen Rats hinsichtlich des Großkanzlers entgegenstehen.

Albrecht Freiherr von Boeselager
Bild: ©picture alliance / AP Photo / Alessandra Tarantino

Albrecht Freiherr von Boeselager (67) war bis zu seiner Amtsenthebung im Dezember 2016 Großkanzler des Souveränen Malteserordens.

Festing bekräftigte seine frühere Aussage, die Ersetzung Boeselagers sei eine "interne Leitungsentscheidung des Ordens". Zur Begründung verwies er auf die Verfassung der Malteser; demnach schließe der religiöse Charakter des Ordens "die Ausübung der ihm zustehenden Souveränitätsrechte nicht aus, insofern der Orden ein von den Staaten anerkanntes Völkerrechtssubjekt ist". Als weiteren Beleg für die Souveränität nannte er die diplomatische Vertretung des Ordens beim Heiligen Stuhl.

Einbeziehung von Ordensoberen "rechtlich unmöglich"

Zur Person Boeselagers merkte Festing an, dieser gehöre dem sogenannten Zweiten Stand des Ordens an, sei daher im Unterschied zu Mitgliedern des Ersten Standes kein Ordensmann "mit allen Wirkungen des Kirchenrechts" und allein den Oberen innerhalb des Ordens unterstellt. Damit sei die Einbeziehung von Ordensoberen im religiösen Sinn - in letzter Instanz der Heilige Stuhl - "rechtlich unmöglich".

Der Malteserorden mit weltweit 13.500 Mitgliedern hat den Status eines Völkerrechtssubjekts. Kardinalpatron ist seit 2014 der US-amerikanische Kardinal Raymond Leo Burke (68). (KNA)