Kardinal Josef Beran liegt seit 1969 in Rom begraben

Tschechen fordern Gebeine aus Petersdom zurück

Veröffentlicht am 06.12.2017 um 14:05 Uhr – Lesedauer: 
Tschechien

Bonn ‐ Die Gebeine des ehemaligen Erzbischofs von Prag Josef Beran ruhen seit 1969 im Petersdom. Eine Ehre, die sonst nur Päpsten zuteil wird. Doch jetzt will die tschechische Kirche den Leichnam zurück.

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Die tschechische Kirche verhandelt mit dem Vatikan über die Heimführung der Gebeine von Kardinal Josef Beran. Der ehemalige Erzbischof von Prag (1888 bis 1969) liegt seit seinem Tod im Petersdom in Rom bestattet. Mündliche Absprachen zur Rückführung des Leichnams müssten zwar noch zu Papier gebracht werden, sagte der Sprecher des Prager Erzbistums, Stanislav Zeman, der Zeitung "The Tablet" am Dienstag. "Aber wir hoffen, dass dieses Ereignis 2018 zur Hundertjahrfeier der Gründung des ersten Tschechoslowakischen Staates stattfinden wird." Der Kommunisten-Gegner Beran lebte von 1965 bis zu seinem Tod im Exil in Rom. Dort wurde ihm eine Ehre zuteil, die sonst nur Päpsten zukommt: Paul VI. ließ ihn in der Gruft des Petersdoms bestatten.

Laut tschechischen Zeitungen hat der Botschafter des Landes beim Heiligen Stuhl, Pavel Vosalik, im September die Rückführung bei Kardinalstaatssekretär Piero Parolin formal angefragt. Unterstützung habe er dabei vom jetzigen Prager Erzbischof und böhmischen Primas, Dominik Duka, erhalten. Den Berichten zufolge wurde die Bestattung in der Heimat auch von Beran selbst in seinem Testament gewünscht.

Haft und Exil

Josef Beran wurde 1946 Erzbischof von Prag. Nach der Machtübernahme durch die Kommunisten in der Tschechoslowakei 1948 steuerte das neue Regime einen repressiven Kurs gegen die Kirche. Katholische Publikationen und Verlage wurden verboten, katholische Schulen geschlossen, der Vatikan zum Feind erklärt und dessen Botschafter aus Prag ausgewiesen. Beran kritisierte die antikirchlichen Maßnahmen öffentlich und wandte sich gegen die Pläne der Regierung, eine nationale, von Rom abgetrennte Kirche zu errichten. Im Juni 1949 wurde Beran verhaftet und stand fortan bis 1963 an wechselnden Orten unter Hausarrest. Auch nach seiner offiziellen Freilassung durfte er nicht nach Prag zurückkehren.

1965 wurde Beran durch Papst Paul VI. ins Kardinalskollegium berufen. Die vatikanische Diplomatie erreichte seine Ausreise nach Rom, eine Rückkehr in die Heimat verbot jedoch die tschechoslowakische Regierung. Nach dem Tod Berans am 17. Mai 1969 gestatteten die Kommunisten auch die Überführung des Leichnams in die Tschechoslowakei nicht. Paul VI. ließ ihn daraufhin in der Papstgruft unterhalb von St. Peter beisetzen. 1999 wurde der Seligsprechungsprozess für Beran eröffnet.

"Seine sterblichen Überreste in Prags St.-Vitus-Kathedrale zu bestatten, könnte symbolisch die Wunden heilen, die die Staatssicherheit im Juni 1949 verursacht hat", betonte Bistumssprecher Zeman. (tmg)