Bischofskonferenz: Gemeinsame Sache

Veröffentlicht am 06.01.2015 um 23:59 Uhr – Lesedauer: 
katholische Bischöfe beim Gottesdienst während einer Vollversammlung.
Bild: © KNA
Deutsche Bischofskonferenz

Bonn ‐ Die Bischofskonferenz ist der Zusammenschluss aller katholischen Bischöfe in Deutschland. Sie dient beispielsweise der Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben.

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Die Ursprünge

1848 kamen die deutschen Bischöfe erstmals zu einer Konferenz in Würzburg zusammen. Die kirchenpolitischen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts, aber auch die mit den demokratischen Freiheiten gegebenen neuen Möglichkeiten, führten zu einem verstärkten gemeinsamen Vorgehen sowohl bei den Laien als auch bei den Bischöfen. 1867 entstand dann die Fuldaer Bischofskonferenz als feste Einrichtung, die ihre kirchenrechtliche Verankerung jedoch erst gut ein Jahrhundert später durch das Zweite Vatikanische Konzil erhielt. 1966 gab sich die Fuldaer Bischofskonferenz gemäß den kirchenrechtlichen Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils ein neues Statut und hieß von nun an Deutsche Bischofskonferenz.

Die Vollversammlung

Zu der Bischofskonferenz gehören die Diözesanbischöfe, Koadjutoren, Diözesanadministratoren und die Weihbischöfe. Sie bilden die Vollversammlung, das oberste Organ der Bischofskonferenz. Zweimal im Jahr tagt die Versammlung. Die Frühjahrs-Vollversammlung findet an wechselnden Orten statt, wohingegen die Herbst-Vollversammlung stets in Fulda tagt. Im Fuldaer Dom befindet sich das Grab des heiligen Bonifatius, der als Apostel der Deutschen gilt. Zu den Aufgaben der Vollversammlung gehören unter anderem die Wahl des Vorsitzenden für sechs Jahre und der Erlass allgemeiner Dekrete.

Der Ständige Rat

1974 wurde der Ständige Rat eingerichtet, um die Vollversammlung von laufenden Aufgaben zu entlasten und eine kontinuierliche Beratung der Diözesanbischöfe zu gewährleisten. Außerdem koordiniert er die Arbeit der Bischofskonferenz sowie die pastorale Tätigkeit der Diözesen untereinander und bereitet die Sitzungen der Vollversammlung vor. In ihm ist jede Diözese durch den Bischof mit Sitz und Stimme vertreten. Der Ständige Rat kommt jährlich fünf- bis sechsmal zu einer eintägigen Sitzung zusammen.

"Kein zahnloser Tiger" - Die Bischofskonferenz im Porträt

Sie ist der Zusammenschluss aller katholischen Bischöfe in Deutschland: die Deutsche Bischofskonferenz. Doch was genau sind die Aufgaben des Gremiums, dem derzeit 67 Bischöfe angehören? Und welche Rolle spielen Ständiger Rat, Bischöfliche Kommissionen und das Sekretariat in Bonn? Katholisch.de erklärt Aufbau und Struktur der Konferenz.

Das Sekretariat

Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz hat seinen Sitz in Bonn, wo es durch den Sekretär Pater Hans Langendörfer vertreten wird. Das Sekretariat steht dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz bei der Vorbereitung der Vollversammlungen und der Sitzungen des Ständigen Rates sowie bei der Durchführung der Beschlüsse dieser Gremien zur Verfügung. Es gliedert sich in vier Bereiche: Glaube und Bildung, Pastoral, Kirche und Gesellschaft sowie Weltkirche und Migration. Die Bereiche sind den Bischöflichen Kommissionen zugeordnet.

Der Verband der Diözesen Deutschlands

Die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen deutschen Diözesen haben sich im Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) zusammengeschlossen. Vorsitzender der Vollversammlung des VDD ist der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx. Geschäftsführer des VDD ist der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer. Der VDD nimmt die Aufgaben wahr, die ihm zum einen von der Deutschen Bischofskonferenz und zum anderen mit der Zustimmung der Diözesen im überdiözesanen Bereich übertragen sind. (gho)