Nach ökumenischer Öffnung

Neuapostolische Kirche wird Gastmitglied der ACK

Veröffentlicht am 08.02.2019 um 10:41 Uhr – Lesedauer: 

Frankfurt am Main ‐ Lange galt die Neuapostolische Kirche als verschlossen und wenig an der Ökumene interessiert – das hat sich in den letzten Jahren geeinigt. In Frankfurt kam es nun zu einem wichtigen Schritt: Die Gemeinschaft wird Gastmitglied bei der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen.

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Die Neuapostolische Kirche wird Gastmitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK). Die Aufnahme werde bei der ACK-Mitgliederversammlung Anfang April in Hofgeismar vollzogen, kündigte die ACK am Donnerstag in Frankfurt an. Dem hätten die 17 Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft bereits mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Vorausgegangen sei "ein mehrjähriger Prozess der Reflexion und Kommunikation". Die Neuapostolische Kirche (NAK), die den Angaben zufolge in Deutschland rund 350.000 Mitglieder in 1.700 Gemeinden hat, hatte einen Aufnahmeantrag gestellt.

Die regelmäßigen Gespräche zwischen der NAK und der ACK reichen laut den Angaben bis ins Jahr 2001 zurück, als erste Kontakte auf regionaler Ebene aufgenommen wurden. Dabei sei deutlich geworden, dass es in der NAK einen Prozess der Öffnung gegeben habe.

Ökumenische Öffnung seit 2011

2011 hatte die Mitgliederversammlung der ACK in Deutschland beschlossen, in offizielle theologische Gespräche mit der NAK einzutreten. Die "ökumenische Öffnung" der Neuapostolischen Kirche sei dann durch die Herausgabe des NAK-Katechismus im Dezember 2012 unterstützt worden. Das dort beschriebene Kirchenverständnis mache deutlich, "dass sich die NAK den Glaubensbekenntnissen der Alten Kirche verpflichtet fühlt und die ökumenische Zusammenarbeit mit anderen Kirchen als wichtige Aufgabe betrachtet", so die ACK.

Die NAK ist nach Auskunft der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) die viertgrößte christliche Religionsgemeinschaft in Deutschland. Sie vertritt einige Lehren, die so von keiner anderen christlichen Kirche unterstützt werden. Dazu gehört der Umgang mit Verstorbenen: In Gottesdiensten "zum Gedenken an die Entschlafenen" werden auch den Seelen von Verstorbenen Sakramente gespendet.

Zu den bisher 17 Mitgliedskirchen der ACK gehören unter anderem die katholische und die evangelische Kirche, orthodoxe Kirchen, die Heilsarmee und Alt-Katholiken. Die Neuapostolische Kirche war zuvor bereits Gastmitglied in regionalen Gliederungen der ACK. (fxn/KNA)