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Veröffentlicht am 06.01.2015 um 23:57 Uhr – Von Holger Stiegler – Lesedauer: 
Verhältnis Kirche und Staat

Bonn ‐ In Deutschland sind der Staat und die Kirche organisatorisch und rechtlich strikt getrennt. Dennoch sind beide Institutionen auf verschiedene Weise miteinander verbunden.

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Das Konkordat aus dem Jahr 1933

Die Grundlage für das Verhältnis zwischen dem Staat und der Kirche bildet das sogenannte Reichskonkordat. Diesen noch heute gültigen Staatskirchenvertrag unterzeichneten bereits im Jahr 1933 der damalige Reichs-Vizekanzler Franz von Papen und der vatikanische Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli (der spätere Papst Pius XII.). Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 1957 dessen Gültigkeit. In dem Konkordat geht es etwa um die freie Ämterverleihung, die Garantie des Kirchenguts und der Vermögensverwaltung sowie um gemeinsame Angelegenheiten von Staat und Kirche wie Religionsunterricht und Gefängnisseelsorge (siehe unten). Neben dem Reichskonkordat gibt es ähnliche Einzelvereinbarungen zwischen dem Vatikan und einzelnen Bundesländern. Die älteste noch gültige Vereinbarung dieser Art ist das Bayerische Konkordat aus dem Jahr 1924.

Die Apostolische Nuntiatur in Berlin

Was im diplomatischen Verhältnis zwischen den Nationalstaaten der Botschafter ist, ist in der katholischen Kirche der Apostolische Nuntius. Dieser Ständige Vertreter des Papstes hat seinen Sitz in Berlin, als Apparat dient ihm die Vatikanische Botschaft, die als Apostolische Nuntiatur bezeichnet wird.

Katholisches Büro in Berlin

Als Verbindungsstelle zwischen Politik und deutscher katholischer Kirche agiert das Katholische Büro in Berlin, das im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) handelt. Es beobachtet die politische Entwicklung, agiert als Berater bei der Vorbereitung von Gesetzen und gibt im Auftrag der DBK politische Stellungnahmen ab. Das Katholische Büro pflegt den Kontakt zu Ministerien, der Bundesregierung, den Parteien und den gesellschaftlichen Verbänden. Neben dem Katholischen Büro in Berlin gibt es in den einzelnen Bundesländern sogenannte Landesbüros, die ähnliche Aufgaben haben.

Religionsbeauftragte der Parteien

Das Thema Religion und Kirche spielt auch in den politischen Parteien eine Rolle. In allen im Bundestag vertretenen Fraktionen gibt es einen Beauftragten für Kirchen- oder Religionsfragen. Deren Betätigungsfelder konzentrieren sich allerdings nicht nur auf die katholische Kirche, sondern umfassen sämtliche relevante religiöse und weltanschauliche Tendenzen.

Seelsorge für Soldaten

Eine besondere Form der Seelsorge, in der die katholische Kirche und die Bundesrepublik Deutschland eng zusammenarbeiten, ist die Militärseelsorge. In der Zentralen Dienstvorschrift 66/1 der Bundeswehr aus dem Jahr 1956 heißt es wörtlich: "Die Militärseelsorge ist der von den Kirchen geleistete, vom Staat gewünschte und unterstützte Beitrag zur Sicherung der freien religiösen Betätigung in den Streitkräften. Sie stellt sich die Aufgabe, unter Wahrung der freiwilligen Entscheidung des Einzelnen das religiöse Leben zu wecken, zu festigen und zu vertiefen." Das Militärbischofsamt hat seinen Sitz in Berlin, den Militärbischof ernennt der Papst im Einvernehmen mit dem Staat. Militärseelsorger sind nicht nur am Arbeitsplatz der Soldaten in Deutschland tätig, sondern begleiten diese auch bei Auslandseinsätzen.

Kirchensteuer

Da es sich bei der katholischen Kirche in Deutschland um eine Körperschaft öffentlichen Rechts handelt, ist sie berechtigt, Steuern zu verlangen. Die Kirchensteuer erhebt die Kirche aber nicht selber, sondern hat diese Aufgabe auf den Staat übertragen, der sie gemeinsam mit den anderen Abgaben einzieht. (siehe Artikel zur Kirchensteuer).

Von Holger Stiegler