"Correctiv" legt Berufung gegen Erzbistum Köln ein
Das Recherchenetzwerk "Correctiv" kämpft weiterhin vor Gericht um Auskunft über die Verwendung von Kirchensteuermitteln im Erzbistum Köln. "Wir haben Berufung eingelegt", bestätigte die Journalistin Annika Joeres, die die Klage eingereicht hatte, am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Verhandelt wird die Berufung am Oberverwaltungsgericht Münster. "Wir werden weiter für mehr Transparenz für alle Christinnen und Christen kämpfen", sagte Joeres. "Wie die katholische Kirche ihr Geld anlegt, ist entscheidend für die Zukunft der Schöpfung, beispielsweise für unser Klima. Und wir können nicht nachvollziehen, warum sich die Kirche über Jahre und mit viel Einsatz gegen eine Offenlegung ihrer Investitionen wehrt."
Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 13. Juni die Klage von "Correctiv" gegen das Erzbistum zurückgewiesen. Der Vorsitzende Richter Sebastian von Aswege verwies zur Begründung auf das von der Verfassung garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Die Vermögensverwaltung sei deren innere Angelegenheit. Das Erzbistum kann laut dem Gericht nicht als staatliche Behörde gesehen werden, gegen die nach Paragraf 4 des Landespressegesetzes ein Auskunftsrecht geltend gemacht werden kann. Zwar werde die Kirchensteuer durch die Finanzämter eingezogen. Doch bei der Verwendung dieser Mitgliederbeiträge gehe es nicht um hoheitliche Aufgaben. "Es sind nicht öffentliche Mittel des Staates." Die Verwendung unterliege dem Grundrecht der Religionsfreiheit.
Das Erzbistum Köln hatte betont, dass die Diözese keine Behörde sei. Informationen über Finanzanlagen gebe die Erzdiözese nicht heraus, weil diese stets nur eine Momentaufnahme darstellten und der Bewegung nicht gerecht würden. Die Finanzanlagen des Erzbistums Köln belaufen sich auf rund 2,8 Milliarden Euro. "Mittel, die zur Vorsorge langfristiger Verpflichtungen dienen, legen wir ausnahmslos nach ethisch-nachhaltigen Grundsätzen an", betonte Generalvikar Markus Hofmann. (KNA)