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Bistum Limburg - Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat beim Amtsgericht Hamburg den Erlass eines Strafbefehls gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst beantragt. Ihm wird vorgeworfen, am 11. September 2012 in zwei Fällen falsche Versicherungen an Eides Statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben, wie die Behörde am Donnerstag in Hamburg mitteilte. Im Raum steht eine Geldstrafe.
Justiz - Am Ende sei es auf die biblischen Themen wie Liebe und Mitgefühl hinausgelaufen und auf "meinen Glauben, dass wir alle Gottes Kinder sind". Mit diesen Worten erklärte der konservative Senator aus dem US-Bundesstaat Ohio, Rob Portman, einer erstaunten Presse, weshalb er sich künftig für die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern einsetzen werde.
Justiz - Die Landesregierung Baden-Württembergs will Richtern und Staatsanwälten künftig das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke verbieten. Doch eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Justiz - Im Streit um Schilder für die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" im brandenburgischen Templin hat nun das Gericht das letzte Wort. Es geht um die Aufstellung von Hinweistafeln, auf denen eine "Nudelmesse" angekündigt wird.
Bistum Limburg - Im Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst gibt es offenbar unterschiedliche Positionen der Hamburger Justiz. Während die Staatsanwaltschaft beim derzeitigen Sachstand am Antrag auf Strafbefehl gegen den Bischof festhält, hat das Amtsgericht Hamburg nach Medienberichten vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen. Derweil kritisiert der Frankfurter Stadtdekan Johannes zu Eltz mit scharfen Worten die Entscheidung von Papst Franziskus, Tebartz-van Elst im Amt zu belassen.
Justiz - Der unter Korruptionsverdacht festgenommene hochrangige Vatikan-Geistliche Nunzio Scarano hat in einer Vernehmung erneut seine Unschuld beteuert. In der rund dreistündigen Befragung vor einer Haftrichterin am Montag in Rom beantragten seine Anwälte zudem seine Entlassung aus der Untersuchungshaft und Hausarrest für den Geistlichen, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtete.
USA - Eine Jury in der US-Stadt Ferguson hat am Montagabend entschieden, den Polizisten Darren Wilson wegen seiner tödlichen Schüsse auf den unbewaffneten schwarzen Jugendlichen Michael Brown nicht vor Gericht zu stellen. Der Erzbischof von St. Louis, Robert J. Carlson, hat sich in einem offenen Brief zu der Entscheidung der Jury geäußert. Ferguson ist ein Vorort von St. Louis und gehört zum gleichnamigen Erzbistum. Katholisch.de dokumentiert den Brief in Auszügen in einer eigenen Übersetzung.
Todesstrafe - Der kleine Mann, der durch die Gefängnistür ins Freie tritt, geht gebeugt. Der Blick ist auf seine Fußspitzen gerichtet. Er ist 78 Jahre alt und seit 1968 so gut wie tot. Denn seitdem wartet er in der Todeszelle auf die Vollstreckung seines Urteils. Isoliert, ohne zu wissen, wann es ihn ereilen könnte und - möglichweise - ohne jemals den vierfachen Mord an der Familie seines Chefs begangen zu haben, für den er verurteilt wurde.
Justiz - Muslimische Jurastudentinnen dürfen in Bayern seit Jahren während ihres Referendariats im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen. Ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts hat diese Regelung nun gekippt.
Standpunkt - Felix Neumann über Kopftücher im Staatsdienst
Sechs Strafrechtsprofessoren haben auf Grundlage der Missbrauchsstudie der Bischöfe Anzeige erstattet: Doch die Studie ist anonymisiert. Die Staatsanwaltschaft verfolgt die Anzeige daher nicht weiter – doch untätig sind die Behörden nicht.
"Wir werden weiter für mehr Transparenz für alle Christinnen und Christen kämpfen": Das Recherchenetzwerk "Correctiv" hat Berufung gegen die Abweisung seiner Auskunftsklage gegen das Erzbistum Köln eingelegt.
Justiz - Krank oder kriminell? Eine 72-jährige Frau stellt einem Priester im sauerländischen Meschede nach - und das bereits seit 14 Jahren. Im Berufungsprozess wird die Verurteilung der Stalkerin infrage gestellt - und wie es scheint, gibt es eine Wendung.
Justiz - Die Bilder ihres Oben-ohne-Protests auf dem Altar des Kölner Doms sind vielen im Gedächtnis geblieben. Nachdem der Fall der Femen-Aktivistin Josephine Witt Anfang Juni erneut vor Gericht verhandelt wurde, steht nun ein dritter Prozess an.
Bistum Limburg - m Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst gibt es offenbar unterschiedliche Positionen der Hamburger Justiz. Wie Pressesprecherin Nana Frombach von der Staatsanwaltschaft Hamburg sagte, hält die Anklagebehörde "beim derzeitigen Sachstand" am Antrag auf Strafbefehl gegen den Bischof fest. Hingegen habe das Amtsgericht Hamburg vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen.
Vatileaks - Drei Tage vor Weihnachten hat Papst Benedikt XVI. seinen früheren, wegen Geheimnisverrats verurteilten Kammerdiener Paolo Gabriele begnadigt. Am Samstag stattete er seinem langjährigen Butler einen Besuch in dessen Haftzelle ab, um ihm persönlich mitzuteilen, dass er das Gnadengesuch angenommen und ihm die Strafe erlassen habe. Als freier Mann konnte der 46-Jährige sofort danach zu seiner Familie in die nahegelegene Vatikanwohnung zurückkehren.
Seit Jahren stellt eine Seniorin einem Priester aus dem Sauerland nach. Seitdem versucht der Pfarrer, sie in einem Rechtsstreit aufzuhalten. Mittlerweile wurde sie verurteilt – das stoppte die 76-Jährige aber nicht.
Justiz - Ein katholischer Geistlicher aus dem nordenglischen Chester le Street hat 50.000 Pfund aus dem Besitz seiner Gemeinde veruntreut. Das Geld gab er aber nicht für sich selbst aus.
Justiz - In Frankreich hat die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften eine monatelange leidenschaftliche Debatte entfacht, mitsamt Großdemonstrationen. In Deutschland geht die endgültige Gleichstellung geräuschloser vor sich: nämlich per Gerichtsentscheid.
Rassismus - Die rechtsextremen Vorfälle im Würzburger Priesterseminar haben keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft sehe keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt in Würzburg, Dietrich Geuder, am Freitag. Bei den drei untersuchten Fällen scheide eine Strafbarkeit aus, da diese sich alle nicht in der Öffentlichkeit abgespielt haben.