Frauenverband zu Vertuschungsvorwürfen gegen Woelki und Aktion "MachtLichtAn"

Kfd zu Missbrauch: Bischofsrücktritte auch ohne strafrechtliche Schuld

Veröffentlicht am 10.12.2020 um 13:36 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Mit der Aktion "MachtLichtAn" fordert die kfd eine konsequente Aufarbeitung des Missbrauchsskandals. Bischöfe müssten Verantwortung übernehmen. Das gelte auch für den Kölner Kardinal Woelki. Gegen ihn waren heute Vertuschungsvorwürfe laut geworden.

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Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) fordert von den Bischöfen, im Missbrauchsskandal auch zum Rücktritt bereit zu sein. Sie müssten Führungsverantwortung übernehmen, so die kfd-Vorsitzende Mechthild Heil. "Das heißt in der Konsequenz möglicherweise auch, dass Rücktritte notwendig werden, selbst wenn keine Schuld im strafrechtlichen Sinne vorliegt".

In Bezug auf die am Donnerstag bekannt gewordenen Vertuschungsvorwürfe gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sagte Heil, die Bischöfe dürften sich nicht nur an ihren Worten messen lassen, sondern den Worten müssten auch Taten folgen. Auch Woelki müsse Verantwortung übernehmen. "Wer vertuscht, macht sich mitschuldig", so Heil. Kardinal Woelki hatte in der Vergangenheit gesagt, er würde von seinem Amt zurücktreten, wenn die von ihm in Auftrag gegebene Missbrauchsstudie nachweisen würde, dass er an Vertuschungen beteiligt war.

Heil: Bischöfe müssen ehrlich bereuen

Ein aktueller Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers" lässt nun auf Verfehlungen Woelkis beim Umgang mit einem Fall sexualisierter Gewalt schließen. Wie die Zeitung berichtet, soll er als Erzbischof im Jahr 2015 einen Fall schweren sexuellen Missbrauchs durch einen Düsseldorfer Priester pflichtwidrig nicht an den Vatikan gemeldet haben.

Heil betont in ihrem Statement weiter, Aufklärung dürfe nicht nur "um der katholischen Kirche willen" stattfinden, sondern auch, weil die Bischöfe "ehrlich bereuen". Sie müssten verstehen, "durch welche Hölle" die Opfer gegangen seien. Es müssten endlich die Interessen der Opfer im Vordergrund stehen. Der "Umgang mit dem Missbrauchsskandal" werde durch die Bistumsleitungen teilweise sogar "bewusst behindert".

Heil äußerte sich zum zweiten Jahrestag der Aktion "MachtLichtAn". Damals hatten Menschen auf Initiative der kfd an über 160 Orten in Deutschland mit Taschenlampen auf dunkle Kirchentüren geleuchtet, um sinnbildlich Licht ins Dunkel der kirchlichen Missbrauchsfälle zu bringen.

In diesem Jahr ruft die kfd in den sozialen Medien unter dem Hashtag #MachtLichtAn zum Mitmachen auf. Auf Facebook, Instagram und Twitter können sich Nutzer mit einem entsprechenden Plakat fotografieren lassen. Außerdem hat die kfd einen Facebook-Rahmen erstellt, mit dem Nutzer*innen in ihrem Profilbild auf die Aktion aufmerksam machen können. 

Erzbistum verteidigt eigenes Vorgehen

Der Missbrauchsskandal erschüttert die katholische Kirche seit Jahren. Im Jahr 2018 hatte die sogenannte "MHG-Studie" Missbrauchsfälle im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz zwischen 1946 und 2014 dokumentiert. Inzwischen haben auch Bistümer eigene Missbrauchsstudien zu den Vorgängen in ihrem Bereich in Auftrag geben oder veröffentlicht. Zuletzt bescheinigte das Zwischenergebnis einer Münsteraner Studie ehemaligen Bischöfen massives Leitungsversagen. Das Erzbistum Köln will eine fertige Studie mit Hinweis auf inhaltliche und methodische Fehler nicht veröffentlichen und hat stattdessen eine neue Studie in Auftrag gegeben, die im März kommenden Jahres veröffentlicht werden soll.

In Bezug auf die aktuellen Vertuschungsvorwürfe verteidigte das Erzbistum am Donnerstag sein Vorgehen und erklärte, Woelki habe versucht, den konkreten Tatvorwurf recherchieren zu lassen. Der "sehr verschlechterte Gesundheitszustand" des beschuldigten Pfarrers sowie die Entscheidung des Opfers, nicht an der Aufklärung mitwirken und sich keiner Konfrontation mit dem Beschuldigten aussetzen zu wollen, hätten die Einleitung einer kanonischen Voruntersuchung unmöglich gemacht. Dazu sagte der Tübinger Kirchenrechtler Bernhard Anuth dem "Kölner Stadt-Anzeiger" jedoch, das Kirchenrecht biete keinen solchen Ermessensspielraum. (gho)