Betroffenenbeirat im Erzbistum Köln fordert weitere Maßnahmen

Kardinal Woelki: Wir brauchen das offene Gespräch

Kardinal Woelki: Wir brauchen das offene Gespräch
Bild: picture alliance/Associated Press/Ina Fassbender

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sieht weiter großen Gesprächsbedarf in seinem Erzbistum. In einer Online-Sitzung des Diözesanpastoralrats nahm Woelki am Wochenende unter anderem Stellung zum weiteren Vorgehen bei der Missbrauchsaufarbeitung. Das von der Kanzlei Gercke Wollschläger vorgelegte Gutachten sei nur ein erster Schritt.

Jetzt gelte es, möglichst schnell eine Aufklärungskommission einzurichten und konkrete weitere Aufträge zu vergeben. Der Kölner Generalvikar Markus Hofmann erläuterte Aufgaben und interdisziplinäre Besetzung eines Beraterstabes, der bis dahin die Umsetzung erster Maßnahmen begleiten und überwachen soll.

Teils "sehr unterschiedliche Einschätzungen über den Reformbedarf"

In der Aussprache seien "teils sehr unterschiedliche Einschätzungen über den Reformbedarf in der Kirche und im Erzbistum Köln" zum Ausdruck gebracht worden, teilte die bischöfliche Pressestelle mit. Generalvikar Hofmann habe betont, dass der in Köln umstrittene "Pastorale Zukunftsweg" grundsätzlich pausiere. Nur eine Arbeitsgruppe zum Thema Pfarreistrukturen arbeitet unter der vorläufigen Leitung des Domkapitulars Markus Bosbach weiter. Bis vor Kurzem stand Weihbischof Ansgar Puff der Arbeitsgruppe vor. Seit dem 19. März lässt Puff jedoch sein Amt ruhen, nachdem ein Gutachten im Fehler beim Umgang mit einem Missbrauchsfall bescheinigte. Das Projekt "Pastoraler Zukunftsweg" sieht die Bildung von etwa 50 bis 60 Großpfarreien vor. 

Kardinal Woelki wird mit den Worten zitiert: "Wir können – und dürfen – die Risse, die da sind, nicht einfach überspringen oder zukitten. Wir brauchen das offene Gespräch und ein ehrliches Abwägen der Sachverhalte und Notwendigkeiten, bevor wir die Entscheidungen etwa zur Pfarreireform endgültig treffen."

Bild: © KNA (Symbolbild)

Änderungen im Kirchenrecht hat der Betroffenenbeirat im Erzbistum Köln gefordert. Schwerer sexueller Missbrauch solle etwa mit Mord gleichgestellt werden.

Unterdessen forderte der Betroffenenbeirat der Erzdiözese nach der Durchsicht zweier Missbrauchsgutachten weitere Maßnahmen. Das Gremium setzt sich für eine bessere Opfernachbetreuung, ein zentrales Verfahrensregister sowie Reformen im Kirchenrecht und bezüglich des Selbstverständnisses der Kirche ein, wie am Montag bekannt wurde. Zuvor hatten Mitglieder des Beirats Einblick in das Gutachten der Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) erhalten, das vom Erzbistum Köln aus rechtlichen Gründen zurückgehalten wurde. Vergangenen Donnerstag habe der Beirat seine zusätzlichen Forderungen Kardinal Rainer Maria Woelki und Generalvikar Markus Hofmann vorgestellt, hieß es.

Demnach soll das Erzbistum künftig Betroffenen "jede nur mögliche Hilfe" anbieten, etwa Therapien. Es soll aktiv nachfragen, welche sonstigen Angebote nötig seien. Die Erzdiözese müsse auch eine unabhängige Ombudsstelle und eine juristische Begleitung schaffen und deren Kosten übernehmen. So sollen sich Betroffene angstfrei zu ihrem Fall äußern können, auch wenn sie der Institution nicht mehr vertrauten. Ein zentrales Verfahrensregister innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz oder sogar weltweit könne vermeiden, dass ein Täter in ein anders Bistum wechsele, ohne dass die neue Diözese über alte Vorfälle informiert sei.

Das Gremium forderte auch Reformen im Kirchenrecht. Unter anderem solle schwerer sexueller Missbrauch von Kindern dem staatlichen Strafrecht gemäß mit Mord gleichgestellt werden. Insgesamt brauche es eine "Kirche in der Welt, die nicht im Elfenbeinturm sitzt und sich die (Kirchen-)Welt schönredet".

Betroffenenbeirat froh über zweites Gutachten

Generalvikar Markus Hofmann hatte vergangene Woche bereits einen Acht-Punkte-Plan mit Maßnahmen vorgestellt. Unter anderem sollen eine unabhängige Kommission eingerichtet, die Kontrolle sanktionierter Geistlicher verbessert, die Interventionsstelle erweitert, die Präventionsarbeit gestärkt und Akten manipulationssicher gemacht werden.

Hofmann leitete die Maßnahmen aus einem Missbrauchsgutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger ab, das am 18. März veröffentlicht worden war. Es handelt sich bereits um die zweite Untersuchung für das Erzbistums Köln. Das zuvor in Auftrag gegebene WSW-Gutachten hatte Kardinal Rainer Maria Woelki wegen äußerungsrechtlicher und methodischer Mängel nicht veröffentlicht. Seit dem 25. März kann das WSW-Papier unter Auflagen eingesehen werden.

Der Betroffenenbeirat teilte die Kritik am WSW-Gutachten. Es sei sprachlich emotionaler als das Gercke-Gutachten. Emotionalität sei im juristischen Sinn jedoch kein Kriterium für eine haltbare Aussage. "Insofern sind wir froh, dass ein neues Gutachten erstellt wurde, welches nicht wegen Rechtsstreitigkeiten gleich wieder kassiert wird." (cbr/KNA)

29.03.21, 15.55 Uhr: Ergänzt um weitere Details zum "Pastoralen Zukunftsweg"