Bundestag berät in erster Lesung über Gesetz zur gewerbsmäßigen Selbsttötung

29 Sekunden für Leben und Tod

Ricam-Hospiz in Berlin. Eine Pflegerin hält die Hand einer Patientin.
Bild: KNA

Der im August von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Entwurf soll die auf Gewinnerzielung abzielende Suizidbeihilfe verbieten. Weiter erlaubt bleiben soll allerdings die Beihilfe aus altruistischen Motiven, etwa durch nahe Angehörige von Schwerstkranken oder andere ihnen nahestehende Personen.

In ihrer Rede, die wie alle Beiträge zum Thema, zu Protokoll gegeben, also nicht vorgetragen wurde, hob die Ministerium hervor, dass es nie möglich sei, alle Schmerzen todkranker Menschen zu lindern. "Auch weiterhin werden Menschen Entscheidung zur Beendigung ihres Lebens treffen."

Zugleich hob die Leutheusser-Schnarrenberger die bisher grundsätzliche Straffreiheit von Selbstmord und Beihilfe von Selbstmord in Deutschland vor. Der Entwurf der Regierung sehe eine Strafe nur dann vor, wenn "Suizidhilfe gewerbsmäßig angeboten" werde. Gäbe es sie als kommerzielle Dienstleitung, bestünde die Gefahr, dass "sich vielleicht noch unentschlossene Menschen zum Suizid verleiten lassen oder dass bei den Suizidhelfern die Gewinnerzielung ei-gentliches Motiv des Handelns wird", so die Ministerin.

Kritik der Kirche

Kritik an dem Gesetzentwurf hatte es im Vorfeld unter anderem von kirchlicher Seite gegeben. Beispielsweise forderte der Mainzer Kardinal Karl Lehmann im "Deutschlandradio Kultur" am Donnerstag, jede Form der organisierten Beihilfe zu verbieten. Durch die Konzentration des Gesetzes auf kommerzielle Formen der Sterbehilfe drohe die Entstehung einer "Grauzone". Wo andere Formen nicht erwähnt würden, könne der Eindruck entstehen, sie würden "achselzuckend mehr oder weniger" hingenommen, so der langjährige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz.

Für Caritas-Präsident Peter Neher bedarf es einer gesellschaftlichen Debatte über Krankheit und Tod. Gerade in der letzten Lebensphase bräuchten schwerstkranke und sterbende Menschen die Gewissenheit, "dass sie als Person wertvoll sind und alle Unterstützung erhalten, derer sie bedürfen", sagte Neher am Donnerstag in Berlin.

Die Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes, Maria Flachsbarth, sagte: "Wir müssen einem gesellschaftlichen Klima entgegenwirken, in dem sich Kranke oder lebensmüde Menschen als Last ihrer Mitmenschen empfinden und den Ausweg nur in einem frühzeitigen Tod sehen."

Weitere Beratungen folgen

Auch innerhalb der Regierungskoalition ist die Initiative von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger umstritten. Es reiche nicht aus, nur die gewerbsmäßige Sterbehilfe zu untersagen, sagte der Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer im Münchner Kirchenradio. Zugleich forderte der CSU-Politiker eine umfassende Regelung beim Verbot der organisierten Sterbehilfe.

Kurz vor Sitzungsschluss wurde der Gesetzentwurf der Justizministerin vom Bundestag an den Rechts- und Innenausschuss überwiesen. Diese werden Empfehlungen und Beschlüsse erarbeiten, mit denen sich wiederum das Plenum befassen wird. Bleibt zu hoffen, dass sich die Abgeordneten dann mehr Zeit für das Gesetz nehmen werden. Leben ist keine leichte Sache, Sterben erst recht nicht.

Von Christoph Meurer

Die Diskussion um die Suizidbeihilfe - Chronologie:

04.07.08: Mehrere Bundesländer bringen einen Antrag in den Bundesrat ein, um gewerbliche und organisierte Sterbehilfe zu verbieten. 29.06.08: Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch, teilt mit, dass er über seinen Verein "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe" erstmals beim Suizid einer 79-jährigen Frau assistiert habe. Dafür verlangte Kusch 8.000 Euro. Ein von der Hamburger Innenbehörde im November 2008 ausgesprochenes polizeiliches Verbot wird im Februar 2009 vom Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt. Kusch kündigt daraufhin an, auf weitere Sterbehilfe zu verzichten. Oktober 2009: Roger Kusch gründet den Verein SterbeHilfeDeutschland. Statt gewerblicher Suizidangebote sollen mögliche Sterbewillige jetzt Mitgliedsbeiträge entrichten. 24.06.10: Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellt ein Ermittlungsverfahren gegen Kusch ein. 01.06.11: Der Deutsche Ärztetag erteilt einer ärztlichen Beihilfe zum Suizid eine klare Absage. 24.04.12: Das Bundesjustizministerium legt seinen Gesetzentwurf zum Verbot kommerzieller Sterbehilfe vor. Gewerbsmäßige Hilfe zum Suizid soll danach künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. 29.08.12: Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zur Suizid-Beihilfe. 14.09.12: Der "Verein SterbeHilfeDeutschland" eröffnet einen Sitz in der Schweiz. Kurz zuvor hatte der Verein seine Satzung geändert, um in Deutschland nicht als kommerzieller Anbieter von Suizidbeihilfe zu gelten. Danach sollen im Falle von begleiteter Sterbehilfe sämtliche Geldbeträge zurückgezahlt werden, die er zuvor von dem Mitglied erhalten hat. 28.09.12: Der Deutsche Ethikrat äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er schaffe "mehr Probleme als Lösungen". Durch die Beschränkung auf die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung könnten größere Anreize für andere, im Gesetzentwurf nicht berücksichtigte Formen der organisierten Beihilfe geschaffen werden. 29.11.12.: Der Bundestag befasst sich in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Regiernug (KNA)

Link: Todespille in der Mogelpackung - Der Bundestag debattiert über das Gesetz zur Selbstötung

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