Diözese Hildesheim hatte Regelungen bereits geändert

Auch Bistum Münster plant Lockerungen bei Missio canonica

Veröffentlicht am 22.07.2022 um 10:59 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Bei den Vorgaben für katholische Religionslehrer tut sich etwas: Nachdem das Bistum Hildesheim bereits Lockerungen mit Blick auf Anforderungen der persönlichen Lebensführung umgesetzt hat, spricht nun auch das Bistum Münster von ähnlichen Plänen.

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Auch das Bistum Münster plant Lockerungen bei der Vergabe der kirchlichen Unterrichtserlaubnis Missio canonica. Die Diözese wolle dafür allerdings die neue bundesweite Rahmenordnung für die Missio abwarten, sagte der Leiter der Abteilung Religionspädagogik im Münsteraner Generalvikariat, Christian Schulte, der Plattform "Kirche-und-Leben.de" am Freitag. Am Mittwoch hatte das Bistum Hildesheim seine Missio-Ordnung geändert, sodass nun beispielsweise auch wiederverheiratete Geschiedene oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebende Lehrkräfte an Schulen das Fach katholische Religion unterrichten dürfen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.

Bislang werde die momentan gültige Regelung im Bistum Münster "großzügig ausgelegt", so Schulte weiter. Es werde etwa nicht mehr offensiv nach dem Familienstand gefragt. Bischof Felix Genn habe dazu ermuntert, Einzelfallentscheidungen zu treffen. Über die bundesweite Missio-Rahmenordnung wird im September beraten, wann sie beschlossen wird, ist unklar. Zudem wird momentan eine Reform der Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts erarbeitet.

Bislang wird in den Missio-Ordnungen verlangt, dass Lehrkräfte "in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der Kirche" beachten. Das Bistum Hildesheim hat die Formulierung nun derart geändert, dass nun "in kritischer Loyalität zu einer lebendigen Kirche" beizutragen sei, "die positiv ausstrahlt und für junge Menschen einladend ist". In den Bistümern Osnabrück und Limburg gelten bereits ähnliche Regelungen. (cph)