Strafe für Caloia und Berater Liuzzo geringfügig herabgesetzt

Berufungsgericht: Urteil gegen Ex-Vatikanbank-Chef endgültig

Veröffentlicht am 22.07.2022 um 15:06 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Im vergangenen Jahr wurden der ehemalige Leiter der Vatikanbank IOR und sein Rechtsberater zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt. Sie hatten einen finanziellen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe verursacht. Nun ist das Urteil endgültig.

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Das Urteil gegen den ehemaligen Chef der sogenannten Vatikanbank IOR, Angelo Caloia, und dessen Rechtsberater Gabriele Liuzzo ist vom vatikanischen Berufungsgericht weitgehend bestätigt worden. In einem Fall schwerer Veruntreuung wird der ehemalige IOR-Leiter jedoch aus Mangel an Beweisen freigesprochen, wie der Vatikan am Freitag mitteilte. Weiter stellte das Gericht die Verjährung einiger Fälle fest; die können somit den beiden Angeklagten nicht mehr zur Last gelegt werden.

Caloia und Liuzzo waren Anfang 2021 wegen Geldwäsche und Unterschlagung verurteilt worden. In dem vorangegangenen fast dreijährigen Strafprozess ging es um Immobilienverkäufe zwischen 2002 und 2007, durch die der Vatikanbank IOR Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden war.

Urteil kann nicht mehr angefochten werden

Das Gericht befand die Angeklagten für schuldig, Immobilien des IOR und einer von der Vatikanbank kontrollierten Gesellschaft unter Marktwert verkauft und sich dabei um rund 59 Millionen Euro bereichert zu haben. Liuzzos Sohn Lamberto half demnach, einen Teil der Gelder über Schweizer Konten zu waschen.

Das Urteil gegen Lamberto Liuzzo, fünf Jahre und zwei Monate Haft sowie 8.000 Euro Geldstrafe, bestätigte das Gericht. Die ursprünglichen Freiheitsstrafen von acht Jahren und elf Monaten für Caloia und seinen Berater setzten die Richter nun auf acht Jahre und sechs Monate herab. Die Geldstrafen von je 12.500 Euro aus dem erstinstanzlichen Urteil bestätigte das Berufungsgericht, ebenso das Einziehen der beschlagnahmten Gelder von den Konten der Beschuldigten sowie die Schadensersatzforderungen. Das Urteil kann nicht mehr angefochten werden.

Mit der ursprünglichen Verurteilung Caloias wurde im Vatikanstaat erstmals überhaupt eine Spitzenfigur wegen Finanzdelikten schuldig gesprochen. Für Aufsehen sorgten die drastischen Strafen sowie die Tatsache, dass der Prozess durch interne Ermittlungen in Gang kam und nicht erst durch Druck von Medien. (KNA)