FDP sieht darin Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz

Deutlich unterschiedliche Wartezeiten für Kirchenaustritt in NRW

Veröffentlicht am 19.01.2023 um 10:31 Uhr – Lesedauer: 

Düsseldorf ‐ In der einen Stadt gibt es sofort einen Termin beim Amtsgericht für den Kirchenaustritt, in der anderen dauert es über drei Monate: Die FDP in NRW sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Justizministerium widerspricht.

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Wer in Nordrhein-Westfalen aus der Kirche austreten will, muss je nach Wohnort unterschiedlich lange auf einen Termin warten. Wie aus einem Bericht des Justizministeriums hervorgeht, erhalten Austrittswillige zum Beispiel an den Amtsgerichten in Lübbecke und Minden sofort einen Termin, während sie in Neuss bis zu dreieinhalb Monate warten müssen. Am Mittwoch beschäftigte sich der Rechtsausschuss im Landtag mit dem Thema.

Die FDP-Fraktion sieht in der unterschiedlichen Terminvergabe einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. "Längere Wartezeiten bringen zudem finanzielle Konsequenzen mit sich, da die Kirchensteuerpflicht erst mit Ablauf des Monats endet, in dem der Kirchenaustritt erfolgt", sagte Fraktionssprecher Werner Pfeil (FDP). Das Antragsdatum sollte rechtlich als Austrittstermin gelten und es müsse ausreichend Personal für zusätzliche Online-Terminbuchungen geben, um "mehr Tempo in den Prozess zu bringen". Der auch beim Notar mögliche Kirchenaustritt müsse kostenfrei sein, forderte Pfeil.

Justizministerium widerspricht

Das Justizministerium widersprach in seinem Bericht dem Vorwurf, es werde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Dass es bei den zuständigen Amtsgerichten "wegen des phasenweise unterschiedlichen Geschäftsaufkommens im Einzelfall zu abweichenden Bearbeitungszeiten kommen kann, ist im Geschäftsbetrieb nicht gänzlich zu vermeiden", hieß es.

In NRW traten 2021 insgesamt 155.322 Menschen aus der katholischen und evangelischen Kirche aus – so viele wie nie zuvor. Die Zahlen für das vergangene Jahr liegen noch nicht vor, es zeichnet sich jedoch erneut ein Höchstwert ab. Austrittswillige müssen in NRW persönlich vor dem Amtsgericht oder beglaubigt durch einen Notar ihren Austritt erklären. Die Landesregierung lehnte vergangenen Juli die Möglichkeit ab, den Schritt online zu erledigen. Terminbuchungen hingegen sind bei manchen Amtsgerichten per Mausklick möglich. Wegen der hohen Nachfrage stockten einige Gerichte – unter anderem in Köln – in den vergangenen zwei Jahren ihre Termine mehrfach auf. (KNA)