Weichen für nächste Etappe im Dialog zu Kirchenreformen gestellt

Synodaler Ausschuss beschließt Satzung und Geschäftsordnung

Veröffentlicht am 11.11.2023 um 15:06 Uhr – Lesedauer: 

Essen ‐ Jetzt kann die Arbeit beginnen. Die Mitglieder des Synodalen Ausschusses haben sich auf eine Satzung und eine Geschäftsordnung geeinigt. Damit können die Projekte des Synodalen Weges nun fortgeführt werden.

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Die nächste Etappe im Dialog über mögliche Reformen in der katholischen Kirche in Deutschland kann beginnen. Am Samstag einigte sich der Synodale Ausschuss in Essen auf eine Satzung und eine Geschäftsordnung. Damit kann das Gremium die eigentliche Arbeit aufnehmen. Der Synodale Ausschuss soll die Einrichtung eines Synodalen Rates vorbereiten. Dort wollen Bischöfe und Laien ihre Beratungen über die Schlüsselthemen Macht, Rolle der Frauen, Sexualmoral und priesterliche Lebensform fortsetzen.

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, zeigte sich nach der konstituierenden Sitzung erfreut und zuversichtlich: "Ich bin froh, dass der Ausschuss sich unter anderem auf eine künftige Entscheidungsfindung mit Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder geeinigt hat." Zudem habe sich der Ausschuss in seiner Geschäftsordnung darauf verständigen können, künftig im Regelfall presseöffentlich zu tagen. Beide Punkte waren im Vorfeld zwischen ZdK und Deutscher Bischofskonferenz strittig gewesen.

Auch der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, zeigte sich erfreut: "Der Synodale Ausschuss ist in Fahrt gekommen." Mit den Beschlüssen sei ein deutliches Zeichen gesetzt worden, "dass wir Synodalität und ihre Voraussetzung - das gegenseitige Vertrauen ineinander - gelernt und praktiziert haben." Die Tagung in Essen sei geprägt gewesen von ehrlichen Debatten, Aufeinanderzugehen und konstruktivem Umgehen mit Änderungsanträgen.

Weitere Entscheidungen der Träger

Damit die Satzung in Kraft treten kann, muss sie noch von den Trägern des Synodalen Weges - Bischofskonferenz und ZdK - beschlossen werden. Der Laiendachverband lässt darüber am 24./25. November auf seiner Vollversammlung in Berlin abstimmen. Die Bischöfe stimmen auf ihrer Frühjahrsvollversammlung am 19. bis 22. Februar in Augsburg ab.

Dem Synodalen Ausschuss gehören nominell die 27 Ortsbischöfe, 27 Vertreter des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und weitere 20 von der Vollversammlung des Synodalen Wegs gewählte Mitglieder an. Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) sowie die Bischöfe Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Stefan Oster (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg) hatten ihre Teilnahme laut Bätzing am Synodalen Ausschuss grundsätzlich abgesagt.

Konservative Stimme, die sich gegen einen Synodalen Ausschuss wenden, verweisen auf den Vatikan. Dieser hatte sich mehrfach gegen die Gründung eines Synodalen Rats als Leitungsgremium von Bischöfen und Laien ausgesprochen. Er sieht die Gefahr, dass die Autorität der Bischöfe dadurch unzulässig eingeschränkt würde. (KNA)

12.11.2023, 10 Uhr: ergänzt um Präzisierung zum Inkrafttreten der Satzung.