Frage: Die Bestimmung der Bischofskonferenz hat "empfehlenden Charakter". Was bedeutet das für die einzelnen Diözesen?

Wißmann: Richtig ist, dass diese neue Rahmenordnung nicht unmittelbar rechtskräftig wird, sondern in den einzelnen Bistümern umgesetzt werden muss. Aber: Ein striktes Verharren im bisherigen Recht wird den Bistümern auf mittlere Sicht nicht helfen. Insofern ist der Schritt ein kluges Vorgehen der Bischofskonferenz, weil sie nicht wartet, bis sie zum Handeln gezwungen wird.

Frage: Sehen Sie mit der neuen Fassung nun alle Vorgaben des Staates und der EU erfüllt oder denken Sie, dass die Kirche in Zukunft noch weiter an ihrem Arbeitsrecht nachjustieren muss?

Wißmann: Eine absolute Sicherheit, einen endgültigen Abschluss kann es wegen der Vielzahl der Beteiligten nicht geben. Das kollektive Arbeitsrecht wird sich weiter mit den Forderungen der Gewerkschaften auseinanderzusetzen haben. Auch im individuellen Arbeitsrecht wird es weiter Streitigkeiten geben. Die Kirchen können dem jedoch mit der neuen Grundordnung gelassener entgegensehen.