Regeln für Nutzung von Kirchen für nicht-katholische Amtshandlungen

Bistum Passau: Keine freien Trauungen in katholischen Kirchen

Veröffentlicht am 13.05.2025 um 12:29 Uhr – Lesedauer: 

Passau ‐ Katholische Gotteshäuser sind für katholische Gottesdienste da – doch unter bestimmten Bedingungen gibt es ökumenische Gastfreundschaft, so dass andere Konfessionen katholische Kirchen nutzen können. In Passau gibt es dazu klare Vorgaben.

  • Teilen:

Katholische Kirchen im Bistum Passau können von anderen christlichen Gemeinschaften unter Bedingungen für eigene Amtshandlungen genutzt werden – freie Trauungen in katholischen Kirchen bleiben aber tabu. Das geht aus den Regeln für "Liturgische Amtshandlungen in römisch-katholischen Gotteshäusern" hervor, die das Bistum Passau im Amtsblatt (Nr. 4/2025) veröffentlicht hat. Auf Anfrage teilte die Diözese gegenüber katholisch.de am Dienstag mit, dass die Regeln grundsätzlich bereits seit Erscheinen des vatikanischen Ökumenismus-Direktoriums (1993) angewandt werden und nun zur Klarstellung öffentlich gemacht wurden. "Die Regelungen wurden veröffentlicht, um den mit diesen Anliegen von nicht-katholischen Gläubigen befassten Seelsorgern eine bessere Orientierung zu bieten, nach welchen Kriterien bei der Einreichung eines Antrags auf oberhirtliche Genehmigung einer Nutzung römisch-katholischer Gotteshäuser durch Gläubige anderer christlicher Konfessionen vorzugehen ist."

Das Ökumenismus-Direktorium sieht vor, dass katholische Gotteshäuser grundsätzlich dem katholischen Gottesdienst vorbehalten sind. "Aber wenn Priester, Amtsträger oder Gemeinden, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, keinen Ort und auch nicht die notwendige Ausstattung haben, um ihre religiösen Zeremonien würdig zu feiern, kann der Diözesanbischof ihnen erlauben, eine katholische Kirche oder ein katholisches Gebäude zu benutzen und auch die notwendige Ausstattung für die Gottesdienste zu entleihen."

Keine evangelische Wiederheirat von katholischen Geschiedenen

In Passau bedeutet das konkret, dass eine Erlaubnis zur Nutzung eines katholischen Gotteshauses durch den Bischof nur erteilt wird, wenn es in der Nähe kein Gotteshaus der anfragenden Kirche oder Gemeinschaft gibt, wenn dieses Gotteshaus zu klein ist oder wenn andere wichtige Gründe dafür sprechen. In der Regel wird die Nutzung nur christlichen Kirchen und Gemeinschaften erlaubt, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (AcK) in Bayern sind.

Soll ein Gotteshaus für eine Trauung genutzt werden, bei der ein Partner katholisch ist, wird die Genehmigung nur erteilt, wenn der katholische Partner nicht bereits in einer gültigen Ehe gebunden ist. Für eine Wiederheirat nach Scheidung muss also auch in diesen Fällen zunächst die Nichtigkeit der Vorehe durch die katholische Kirche festgestellt werden. Werden liturgische Feiern nicht von offiziellen Amtsträgern im Auftrag einer anderen Kirche oder Gemeinschaft vorgenommen, können katholische Gotteshäuser dafür nicht genutzt werden. Das umfasst insbesondere "freie Trauungen" durch freie Trauredner oder Theologen. Umfragen zufolge entscheidet sich ein gutes Drittel der Heiratswilligen für eine freie Trauung.

Das "Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus" wurde 1993 vom Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen (heute: Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen) veröffentlicht und soll Kleriker und Gläubige bei der ökumenischen Zusammenarbeit unterstützen, indem Rahmenbedingungen geregelt und Möglichkeiten aufgezeigt werden. Die AcK in Bayern hat 20 Mitgliedskirchen und -gemeinschaften aus der katholischen, protestantischen, orthodoxen, altorientalischen und anglikanischen Tradition sowie drei Gastmitglieder. (fxn)