Debatte über Posten am Bundesverfassungsgericht – Kritik auch aus der Kirche

Richter für Karlsruhe benannt – auch kritisierte SPD-Kandidatin

Veröffentlicht am 08.07.2025 um 11:10 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Am Freitag stimmt der Bundestag über drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht ab. Nun ist klar: Dazu gehört auch die Juristin Brosius-Gersdorf, die in der Abtreibungsfrage eine sehr liberale Haltung vertritt.

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Trotz Vorbehalten aus der Union ist auch die Potsdamer Juristin Frauke Brosius-Gersdorf als eine von drei Kandidaten für eine Richterstelle am Bundesverfassungsgericht nominiert worden. Darauf hatte sich der Wahlausschuss des Bundestags am Montagabend verständigt. Brosius-Gersdorf war in der vergangenen Wahlperiode stellvertretende Koordinatorin in einer von der Bundesregierung eingerichteten Kommission, die eine mögliche Liberalisierung der Abtreibungsregelung prüfen sollte. Sie hatte unter anderem erklärt, dass es gute Gründe dafür gebe, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gelte. Die Wahl der insgesamt drei neuen Richter soll am Freitag stattfinden.

Auch innerhalb der Union hatte es heftige Kritik an der Nominierung durch die SPD gegeben. Offenbar haben sich Union und SPD darauf verständigt, dass Brosius-Gersdorf weder Präsidentin noch Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden kann. Für die Wahl der Richter ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig. Die Wahl ist geheim. Die beiden anderen Kandidaten sind die Münchner Jura-Professorin Ann-Kathrin Kaufhold und der Bundesarbeitsgerichtsrichter Günter Spinner.

"Menschenwürde bereits im Mutterleib"

Auch von Seiten der SPD hatte es Kritik an der Nominierung gegeben. Ex-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Präsidentin der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist, hatte betont, dass die Menschenwürde bereits im Mutterleib gelte, sei auch für den gesellschaftlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen wichtig. Die eugenische Indikation im Schwangerschaftskonflikt sei "aus guten Gründen abgeschafft" worden und dürfe "auch nicht wieder eingeführt werden", sagte Schmidt der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montag). Die frühere Ministerin weiter: "Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass im Schwangerschaftskonflikt sowohl die Menschenwürde des Ungeborenen als auch die Würde der Frau zu berücksichtigen sind. Diese Rechtsprechung unterstütze ich."

Die katholische Kirche hatte sich ebenfalls besorgt geäußert. Es sei Aufgabe der Politik, für die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts Sorge zu tragen, so der Leiter des Katholischen Büros, Karl Jüsten. Es sei aber kein Geheimnis, dass die Kirche bei der Regelung von Abtreibungen verfassungsrechtliche Positionen für ein abgestuftes Lebensschutzkonzept nicht teile. Auch die Menschenwürde des ungeborenen Lebens stelle sie nicht infrage. (KNA)