Man orientiere sich an Vorgaben der Weltkirche

Segens-Handreichung wird im Erzbistum Köln nicht angewendet

Veröffentlicht am 22.07.2025 um 11:40 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Segnungen für Paare, die keine Ehe schließen können – dafür hat die Deutsche Bischofskonferenz mit dem ZdK eine Handreichung entworfen. Einige Bistümer setzen sie schon um. Nicht so Köln: Dort sieht man Widersprüche zur Linie der Weltkirche.

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Das Erzbistum Köln wird die Handreichung zu "Segnungen für Paare, die sich lieben" nicht zur Anwendung bringen. Das Erzbistum handle in Übereinstimmung mit den weltkirchlichen Regelungen, teilte es auf Anfrage von katholisch.de mit. Durch die Erklärung "Fiducia supplicans" des Glaubensdikasteriums sei alles Wesentliche zum Umgang mit Segensspendungen für Paare, die keine sakramentale Ehe schließen können, gesagt.

Im Nachgang habe das Dikasterium explizit darauf hingewiesen, dass die in der Erklärung angesprochenen Segnungen "spontan und kurz" sein sollen, also keine liturgische Form haben sollen. "Hier geht die Handreichung nach unserer Einschätzung über die weltkirchlichen Regelungen hinaus", so das Erzbistum weiter. Es bleibe aber eine wichtige Herausforderung für das Erzbistum Köln, "ganz konkret auch für alle Seelsorger und alle Getauften, im Rahmen der weltkirchlichen Bestimmungen gute Wege zu finden, Menschen die Nähe und Wegbegleitung Gottes zuzusprechen".

Die Nichtanwendung der Handreichung wurde durch eine Mitteilung der Arbeitsgruppe "Regenbogenkirche für alle" der Pfarrei St. Lambertus in Mettmann bekannt. Die Arbeitsgruppe äußerte ihr Unverständnis über die Entscheidung: "Wir wünschen uns eine Kirche, in der niemand aufgrund der sexuellen Orientierung, der geschlechtlichen Identität, einer Scheidung oder einer Wiederheiratet ausgegrenzt oder sonst diskriminiert wird, sondern alle wertschätzend und gleichberechtigt angenommen werden."

Mehrere Bischöfe haben die Handreichung offiziell veröffentlicht und für die Pastoral in ihren Diözesen empfohlen. In Limburg hat Bischof Georg Bätzing die Seelsorgerinnen und Seelsorger "ermutigt", von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen, die diese Handreichung für die Gestaltung von Segensfeiern für Paare gibt. Auch in Osnabrück und Rottenburg-Stuttgart gibt es offizielle Empfehlungen zum Einsatz.

Frucht des Synodalen Wegs

Die Gemeinsame Konferenz von Deutscher Bischofskonferenz (DBK) und Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hatte Anfang April eine Handreichung für Seelsorgerinnen und Seelsorger beschlossen, die einen Rahmen für Segnungen enthält. Die Segnungen verstehen sich als Angebot für "Geschiedene und Wiederverheiratete, Paare aller geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen sowie Paare, die aus anderen Gründen nicht das Sakrament der Ehe empfangen wollen oder können". Das Gremium kann keine für die Kirche in Deutschland oder die Diözesen verbindlichen Beschlüsse fassen. Die Handreichung selbst spricht daher lediglich von "Hinweisen für die Praxis".

Das Segenspapier geht auf einen Auftrag des Synodalen Wegs zurück. Nachdem der Vatikan im Dezember 2023 mit "Fiducia supplicans" das Verbot für Segnungen homosexueller Beziehungen lockerte, flossen auch diese Änderungen mit ein. Die im Papier zusammengefassten Vorschläge verstehen sich als Angebot für "Geschiedene und Wiederverheiratete, Paare aller geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen sowie Paare, die aus anderen Gründen nicht das Sakrament der Ehe empfangen wollen oder können". Mit dem Leitfaden folge man dem "pastoralen Ansatz des Pontifikats von Papst Franziskus", hieß es bei der Vorstellung. (fxn)

Ergänzt um Stellungnahme aus Mettmann.