Brosius-Gersdorf tritt nicht mehr zur Wahl als Verfassungsrichterin an
Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf (54) verzichtet auf ihre Kandidatur als Richterin am Bundesverfassungsgericht. Das ließ sie am Donnerstag durch eine Bonner Rechtsanwaltskanzlei mitteilen. Ihr sei aus der Unionsfraktion in den vergangenen Wochen deutlich signalisiert worden, dass ihre Wahl ausgeschlossen sei. Auch müsse verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitze und eine Entwicklung in Gang gesetzt werde, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar seien, heißt es in dem von ihr unterzeichneten Schreiben der Kanzlei weiter.
Die an der Uni Potsdam lehrende Brosius-Gersdorf war von der SPD als Kandidatin für das Richteramt vorgeschlagen worden. Ihre Wahl sowie die Wahl zweier weiterer Kandidaten war am 11. Juli gescheitert. Die Wahl kam nicht zustande, nachdem in der Unionsfraktion Vorbehalte gegen die Juristin laut geworden waren. Im Zentrum der Kritik, die auch von der katholischen Kirche geäußert worden war, steht die Position der Juristin zum Schwangerschaftsabbruch. Kritisiert wurde vor allem ein Satz der Verfassungsrechtlerin in einem Kommissionsbericht: "Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt."
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) äußerte sich am Donnerstagnachmittag zum Verzicht von Brosius-Gersdorf. Präsidentin Irme Stetter-Karp sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), sie habe die Form der öffentlichen Debatte über die Eignung der Juristin als Bundesverfassungsrichterin mit Bestürzung wahrgenommen. Der Streit habe die Kandidatin beschädigt, zugleich habe sie der Demokratie geschadet. Es wäre Aufgabe der Politik gewesen, in der seit Mitte Juli verfahrenen Situation eine Lösung zu finden. Dafür, dass die Kandidatin selbst einen Schlussstrich gezogen habe, gebühre ihr Respekt. (tmg/KNA)
7.8., 16:08 Uhr: Ergänzt um ZdK.
