Papst-Schreiben zu Vatikanfinanzen

Erstes Motu proprio: Leo XIV. hebt Anweisung seines Vorgängers auf

Veröffentlicht am 06.10.2025 um 13:50 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Der korrekte Umgang mit den eigenen Finanzen und Investitionen ist ein Dauerthema im Vatikan – und war es auch im jüngsten Konklave. Nun hob Papst Leo XIV. eine Anordnung seines Vorgängers Franziskus auf.

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Papst Leo XIV. hat eine Anordnung seines Vorgängers zur Anlage vatikanischer Vermögenswerte aufgehoben. Wie es in dem am Montag veröffentlichten Motu proprio heißt, können die zuständigen Organe bei Investitionen des Heiligen Stuhls auch in anderen Staaten ansässige sogenannte Finanzintermediäre in Anspruch nehmen – wenn sie dies für effizienter und zweckmäßiger halten. Als Finanzintermediäre auftreten können beispielsweise Kreditinstitute, Hedgefonds oder Kapitalanlagegesellschaften.

Papst Franziskus (2013–2025) hatte im August 2022 angeordnet, alle Vermögenswerte und liquiden Mittel des Heiligen Stuhls an die vatikaneigene Bank IOR zu überweisen. Zugleich setzte er die Vatikanbank als einzigen "Vermögensverwalter und Verwahrer des beweglichen Vermögens des Heiligen Stuhls" ein.

In der Regel soll die interne Organisationsstruktur des IOR aber auch nach Leos Dekret genutzt werden, heißt es in dem Schreiben. Die neue Anordnung folge auf eine einstimmige Empfehlung des vatikanischen Wirtschaftsrats und nach Rücksprache mit Experten auf diesem Gebiet. (KNA)