Diözesanbischof muss Sexualdelikte von Geistlichen melden

Parlament beschließt einstimmig kirchliche Anzeigepflicht

Veröffentlicht am 20.11.2025 um 11:44 Uhr – Lesedauer: 

Bellinzona ‐ Ein mildes Urteil gegen einen Priester hat im Tessin eine Debatte über die Verantwortung der Kirche ausgelöst. Das Parlament des Kantons hat nun Konsequenzen gezogen und eine Anzeigepflicht beschlossen. Doch die Einführung verzögert sich noch.

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Das Parlament des Schweizer Kantons Tessin hat einstimmig für eine Anzeigepflicht der Kirchen bei Straftaten votiert. Alle anwesenden 80 Abgeordneten des Grossen Rats haben am Montagabend entsprechenden Änderungen der Gesetze über die katholische und die evangelische Kirche zugestimmt. Endgültig beschlossen sind die Gesetzesänderungen damit noch nicht. Die Kantonsregierung, der Staatsrat, hat eine zweite Lesung beantragt. Nach Informationen der "Neuen Zürcher Zeitung" gibt es beim Staatsrat noch Bedenken hinsichtlich ungenügend definierter Begriffe wie "Verdacht" und "Hinweis". Das Tessin wäre der erste Schweizer Kanton, der eine derartige Anzeigepflicht einführt.

Konkret geht es bei den Gesetzesänderungen darum, dass die Kirchen die Strafverfolgungsbehörden über bestimmte Straftaten oder den Verdacht darauf informieren. Erfasst sind Straftaten gegen die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Minderjährigen oder einer urteilsunfähigen Person durch einen Geistlichen. Die Meldung muss spätestens innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Zuständig ist bei der katholischen Kirche der Diözesanbischof, bei der evangelischen der Präsident des Synodalrats.

Fall eines Priesters der Diözese Lugano

Gegenüber dem Schweizer Fernsehen begrüßte der Leiter der nationalen Dienststelle "Missbrauch im kirchlichen Kontext", Stefan Loppacher, den Beschluss des Parlaments: "Die Geschichte im Umgang mit solchen Fällen zeigt, dass die kircheninternen Regeln nicht ausreichen, um adäquaten Schutz und Aufdeckung zu gewährleisten." Es sei für eine Institution sehr schwierig, das selbst zu regeln. Grund dafür seien Interessenskonflikte und die Abwägung verschiedener Rechtsgüter. "Selbst bei den besten Absichten und mit gutem Willen kann es hier zu einer Überforderung kommen", so Loppacher weiter.

Der ursprüngliche Antrag wurde im vergangenen Jahr von Abgeordneten der "Bewegung für den Sozialismus" ins Parlament eingebracht. Im parlamentarischen Verfahren wurden Änderungen eingebracht. Hintergrund ist der Fall eine Priesters des Bistums Lugano, der wegen mehrerer Fälle von sexualisierter Gewalt gegenüber Minderjährigen zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Die Gesetzesinitiative war bereits im Sommer 2024 eingebracht worden, nachdem der Mann verhaftet wurde. Das in der Öffentlichkeit als zu mild empfundene Urteil löste eine Debatte im Kanton aus. Das Bistum Lugano soll bereits Jahre zuvor Hinweise auf mögliche Taten erhalten haben, ohne die Behörden zu informieren. (fxn)