Es erinnert an Besuch von Papst Johannes Paul II.

Streit um Papstkreuz in Wien – Hinweis auf Hexenverbrennung gefordert

Veröffentlicht am 19.12.2025 um 12:58 Uhr – Lesedauer: 

Wien ‐ Ein Kreuz im Wiener Donaupark erinnert an den Besuch Papst Johannes Pauls II. im Jahr 1983. Nun fordern Liberale Informationen zu Opfern religiöser Verfolgung. Der Vorschlag sorgt für Streit.

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Das Papstkreuz im Wiener Donaupark sorgt für politischen Streit in Österreichs Hauptstadt. In der zuständigen Bezirksvertretung ist eine Debatte über das Denkmal entbrannt, das an einen Besuch von Papst Johannes Paul II. im Jahr 1983 erinnert. Damals versammelten sich geschätzt bis zu 350.000 Menschen zu einer Messe mit dem Kirchenoberhaupt. Bislang weist eine Plakette auf diesen Anlass hin.

Politiker der liberalen NEOS-Partei beantragten nun, das Kreuz "zu kontextualisieren". Konkret sollen dort Gedenktafeln für Menschen angebracht werden, die durch die Kirche verfolgt wurden; beispielsweise für Anna Göldi, die 1782 wegen Hexerei hingerichtet wurde, und für Giordano Bruno (1548–1600), der im Streit mit der Inquisition verbrannt wurde.

"Religiöse Macht sichtbar machen"

Ein NEOS-Sprecher sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag: "Es geht um eine Einordnung der religiösen Symbolik – damit der öffentliche Raum neutral bleibt und unterschiedliche Perspektiven sichtbar werden." Bei dem Vorstoß gehe es nicht darum, den Papstbesuch umzudeuten. Auch solle niemand angegriffen werden. Vielmehr solle durch historische Beispiele religiöse Macht sichtbar gemacht werden.

Bei Vertretern der regierenden konservativen ÖVP stößt der Vorstoß auf Kritik. Die österreichische "Kronenzeitung" zitiert am Freitag eine Stellungnahme der ÖVP; darin heißt es, man sehe in dem Vorschlag einen "boshaften Akt gegen das christliche Erbe Österreichs". Die Partei warnt davor, christliche Symbole aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Zugleich betont sie, dass die bestehende Plakette den historischen Kontext ausreichend erkläre. Eine Entscheidung über den Antrag in der zuständigen Kulturkommission steht aus. (KNA)