Liturgiewissenschaftliche Reflexionen zur Homilie

Leitung verantwortet teilen – eine Option für die Laienpredigt

Ulrike Fendrich steht in einer Albe am Ambo und predigt.
Bild: Rudolf Wichert/KNA

Die römische Antwort auf die deutsche Anfrage konnte nicht anders ausfallen, als sie ausgefallen ist: keine Sonderregelung für eine Teilkirche, die gern schon mal eigene Wege geht und selbst von Papst Franziskus ob ihrer "protestantischen" Tendenzen gemahnt wurde. Vielleicht wäre es klüger gewesen, nicht anzufragen und unter dem Radarschirm weiterzumachen wie bisher, wie der Wiener Pastoraltheologe Paul Zulehner meinte. Andererseits wünschen sich viele eine eindeutige, kirchlich abgesegnete Regelung.

Der Streit um die Laienpredigt ist nicht erst in unserer Zeit entflammt. Er begann bereits in der Alten Kirche, wobei die Tatsache, dass er immer wieder neu entfacht wurde, darauf hindeutet, dass Laien zumindest in Ausnahmesituationen zu allen Zeiten gepredigt haben. In den Verboten von der Spätantike bis zur frühen Neuzeit ging es aber nicht um Wesensprinzipien (Weihe), sondern um Disziplin oder um rechtliche Fragen. Ausnahmen begründeten sich situativ und durch besondere Eignung. Selbst im Kontext des Trienter Konzils sind Laienpredigten bezeugt, obwohl das Konzil die Predigt zwar niederen Klerikern ausnahmsweise zugestand, niemals aber Laien.

Aufwertung des Wortgottesdienstes durch das Konzil

Die historische Immunisierung und theologische Überhöhung der Frage blieb, wie auch in anderen Streitsachen (z. B. dem Frauendiakonat), unserer Zeit vorbehalten. Hier wird das "Handeln in der Person Christi" des Priesters bei der Eucharistie auch auf den Verkündigungsakt übertragen. Das Argument dazu liefert die Liturgiekonstitution "Sacrosanctum Concilium" des Zweiten Vatikanischen Konzils selbst mit ihrer Aufwertung der "Vormesse" zum Wortgottesdienst, indem sie nicht nur vom Tisch des Herrenleibes (SC 48) spricht, sondern auch vom Tisch des Gotteswortes (SC 51). Beide Teile der Messe bilden einen einzigen Kultakt (SC 56). Damit wird die Verkündigung auf eine Ebene mit dem Hochgebet gehoben, dessen Vollzug dem Priester vorbehalten ist, freilich im Dialog mit der Gemeinde.

Albert Gerhards bei einer Predigt
Bild: © Harald Oppitz/KNA (Archivbild)

Der Autor: Albert Gerhards war von 1989 bis 2017 Professor für Liturgiewissenschaft und Direktor des Seminars für Liturgiewissenschaft an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn. Er ist Priester des Bistums Aachen.

Auf den Widerspruch der Predigterlaubnis für die Diakone, die ja nicht "in persona Christi" handeln, haben schon die Bischöfe hingewiesen, sonst könnten Diakone ja auch das Hochgebet sprechen. Das römische Schreiben weist allerdings darauf hin, dass den Diakonen kraft ihrer Weihe u. a. der Dienst am Wort übertragen worden sei. Aber vollziehen der Lektor oder die Kantorin in der Messe nicht ebenfalls den Dienst am Wort? Hier würde man wahrscheinlich entgegnen, dass es sich bei den Lesungen und dem Antwortpsalm ja um biblische Texte handelt, in denen Christus nicht selbst spricht, weshalb die Evangeliumsverkündigung als Höhepunkt des Lesegottesdienstes rituell inszeniert ist.

Um aus dem Argumentationszirkel herauszukommen, hilft ein Blick in den Ritus. Im Zuge der Ausgestaltung der Evangeliumsverkündigung mit einer feierlichen Prozession ist in der Papstliturgie des 8. Jahrhunderts der Segen des Diakons durch den Zelebranten erstmals bezeugt: "Der Herr sei in deinem Herzen und auf deinen Lippen", hier noch ohne den moralisierenden Zusatz "… damit du sein Evangelium würdig verkündest." Ist kein Diakon da, betet der Zelebrant es in der Ich-Form. In der ursprünglichen Fassung handelt es sich um eine Epiklese, eine Herabrufung, durch die deutlich wird, dass Christus der eigentlich Sprechende ist, für den der Diakon (bzw. der Zelebrant) lediglich die "persona" (wörtlich: Maske oder Rolle) bietet. Dabei handelt es sich nicht um eine Identifikation, der Rollenträger bleibt auf Seiten der Kirche. Nebenbei sei bemerkt, dass jeder Christ, ja sogar jeder Mensch "in persona Christi" handelt, wenn er gültig tauft.

Christus ist der eigentlich Handelnde

Der Zelebrant vollzieht bei dem Diakon (bzw. bei sich selbst) vor dem Evangelium etwas Vergleichbares, was er später bei den eucharistischen Gaben tut. Er bittet um die göttliche Gegenwart, damit diese Gaben, gewandelt in Christi Leib und Blut, die Kommunikanten heiligen. Allerdings entspricht diese Interpretation noch dem Denken des ersten Jahrtausends, als man noch nicht auf die priesterliche Konsekrationsvollmacht fixiert war und den Laien ihre Fähigkeit zum liturgischen Dienst noch nicht abgesprochen hatte. Hier ist die Beobachtung wichtig, dass der Priester (oder Bischof) als Vorsteher der Eucharistiefeier in beiden Teilen den Dienst der Epiklese vollzieht, also Subjekt auf Seiten der Kirche ist, während Gott bzw. Christus als der eigentlich Handelnde anerkannt wird.

Die Bitte um Gegenwart des Herrn im Herzen und auf den Lippen für den Verkündiger des Evangeliums ist auch auf die Homilie zu beziehen. Die Ausweitung ist aber nur dann verantwortbar, wenn der Gottesdienst ein spirituelles Vorfeld hat, in dem zumindest ein rudimentärer Austausch über die Verkündigung stattfand. Dann kann der Vorsteher seinen Leitungsdienst teilen, ohne seine Verantwortung abzugeben. Dies gilt auch für die anderen Verkündigungsdienste, insbesondere für die oft marginalisierte Kirchenmusik.

Eine Verständigung über die anstehende Liturgie mit den aktiv daran Beteiligten dürfte mit den heute zur Verfügung stehenden elektronischen Medien kein unüberwindliches Hindernis mehr sein, z. B. mittels einer Videokonferenz mit einem vertiefenden Blick auf die Schriftstellen und die thematische Ausrichtung der Verkündigung – Kommunikation als Dienst an der Communio. Von diesem Ansatz her wäre der Schritt denkbar, in begründeten Fällen theologisch und didaktisch geschulten "Laien" (neben den im Seelsorgedienst Tätigen z. B. Religionslehrerinnen und Religionslehrern) den Predigtdienst anzuvertrauen und dieser Übertragung in einem geeigneten liturgischen Gestus Relevanz und Plausibilität zu verschaffen.

Albert Gerhards

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