Nicht nur Schmerzensgeld im Fokus

Missbrauchsbetroffene wollen Erzbistum Paderborn verklagen

Der Turm des Paderborner Doms ist mit Flaggen festlich geschmückt
Bild: KNA/Andreas Kühlken

Zwei Betroffene sexualisierter Gewalt wollen das Erzbistum Paderborn auf insgesamt mindestens 650.000 Euro Schmerzensgeld verklagen. Die beiden Klagen von Michael Schoppe und Stefan Fennrich sollen innerhalb der nächsten Tage beim Landgericht Paderborn eingereicht werden, wie ihr Rechtsanwalt Christian Roßmüller am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte.

Schoppe und Fennrich wurden nach eigenen Angaben als Kinder oder Jugendliche Opfer sexualisierter Gewalt durch katholische Geistliche. Die mutmaßlichen Taten ereigneten sich demnach in Netphen im Siegerland und in Werl im Kreis Soest. Sie liegen mehrere Jahrzehnte zurück.

Berufung auf Verjährung verhindern

Schoppe fordere mindestens 400.000 Euro, Fennrich mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, erklärte der Anwalt. Die endgültige Höhe liege im Ermessen des Gerichts. Zusätzlich wollten beide Kläger gerichtlich feststellen lassen, dass das Erzbistum für mögliche künftige materielle Schäden aufkommen müsse. Dazu könnten nach Angaben Roßmüllers etwa Therapiekosten und Verdienstausfälle gehören.

Roßmüller bestätigte Medienberichte, wonach es Schoppe und Fennrich nicht nur um Schmerzensgeld geht. Sie wollen demnach auch erreichen, dass sich Bistümer in Missbrauchsverfahren nicht mehr auf die Einrede der Verjährung berufen können.

Bild: © katholisch.de / msp (Symbolbild)

Mögliche Zivilklagen von Missbrauchsbetroffenen würden jeweils verantwortungsbewusst im Einzelfall geprüft, teilte das Erzbistum Paderborn mit.

Schoppe wird von einer Stiftung unterstützt, die ihn gegebenenfalls bis zu einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof begleiten will. Der Zeitpunkt der Ankündigung der Klagen wurde Schoppe und Fennrich zufolge bewusst gewählt, weil in Paderborn derzeit ein großes Kirchen- und Volksfest gefeiert wird, das Libori-Fest.

Das Erzbistum bestätigte auf KNA-Anfrage, dass ihm die Beschuldigungen durch die beiden Betroffenen bekannt seien. Nach Angaben eines Sprechers wären es die ersten Zivilklagen von Betroffenen sexualisierter Gewalt gegen die Erzdiözese. Näheres konnte der Sprecher nicht sagen, weil die Klagen bislang noch nicht eingereicht wurden.

Schmerzensgeldklagen in anderen Bistümern

Die Einrede der Verjährung bezeichnet das Erzbistum auf seiner Internetseite grundsätzlich als "legitimes juristisches Instrument". Ein Verzicht komme nur in "besonders begründeten Ausnahmefällen" infrage. Mögliche Zivilklagen von Missbrauchsbetroffenen würden jeweils verantwortungsbewusst im Einzelfall geprüft.

Auch in anderen deutschen Bistümern haben Betroffene sexualisierter Gewalt Schmerzensgeldklagen erhoben. Als wegweisend gilt ein Urteil des Landgerichts Köln von 2023: Es sprach dem Missbrauchsbetroffenen Georg Menne 300.000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Erzbistum Köln hatte in diesem Verfahren auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Andere Bistümer haben sich dagegen in vergleichbaren Verfahren auf Verjährung berufen – zuletzt etwa das Bistum Regensburg. Das Landgericht Regensburg wies daraufhin die Klage eines früheren Domspatzen ab.