Lehrstühle lange unbesetzt

Kanonist sieht Marginalisierung des Kirchenrechts an Universitäten

Ein Mann nimmt den Codex des kanonischen Rechts aus einem Regal.
Bild: katholisch.de

Der Fuldaer Kirchenrechtler Philipp Thull sorgt sich um die Zukunft seines Fachs an den Universitäten. Er sieht in teils jahrelang unbesetzten Lehrstühlen ein tieferliegendes Problem, schreibt der Privatdozent an der Theologischen Fakultät Fulda in einem Beitrag für die "Herder-Korrespondenz" (Mittwoch). "Ausgerechnet in einer Kirche, die intensiv über Machtkontrolle, Beteiligung und Reformen diskutiert, verliert jene Disziplin an Bedeutung, die sich seit jeher mit den institutionellen und rechtlichen Bedingungen beschäftigt, unter denen Veränderung überhaupt erst möglich erscheint", so Thull.

An mehreren theologischen Fakultäten seien Lehrstühle lange vakant: seit drei Jahren in Würzburg oder in Graz seit zwei. In Freiburg sei lange unklar gewesen, ob der vakante Lehrstuhl neu ausgeschrieben werden solle, und auch in Mainz stehe eine Nicht-Neubesetzung im Raum. In Vallendar werde eine Professur seit Jahren durch Lehrbeauftragte ersetzt, und in Salzburg der Lehrstuhl nach Jahren mit einer Juniorprofessur ausgefüllt. Wo das Kirchenrecht an den Universitäten noch gelehrt werde, friste es ein Schattendasein. "Es hat den Anschein, als hätten es die Theologischen Fakultäten mit der Besetzung kirchenrechtlicher Lehrstühle nicht allzu eilig", so Thull. Offenkundig gelte das Fach vielen nicht oder nicht mehr als unverzichtbarer Bestandteil theologischer Reflexion.

Wichtige Rolle in Reformdiskursen

Der Kirchenrechtler verweist dagegen auf die Stärken seines Fachs, die nicht nur in seinen interdisziplinären Verbindungen mit Rechts- und Sozialwissenschaften lägen und die neue Perspektiven auf Macht, Autorität oder Streitkultur eröffneten. "Auch die kritische Reflexion kirchlicher Machtstrukturen wird durch die naturgemäße Auseinandersetzung mit der rechtlichen Natur der Kirche durch das Kirchenrecht begünstigt; immerhin stellen geistliche Gemeinschaft und sichtbare Institution nicht zwei verschiedene Größen dar, die nebeneinander existieren, vielmehr verkörpern sie zusammen die 'eine einzige komplexe Wirklichkeit, die aus menschlichem und göttlichem Element zusammenwächst' (Lumen Gentium 8,1)", so Thull weiter.

In kirchlichen Reformdiskursen habe die Kanonistik eine wichtige Rolle zu spielen. "Ohne kirchenrechtliche Kompetenzen blieben zahlreiche Reformdebatten allzu abstrakt, wenig praxisnah und ohne rechtsverbindliche Verlässlichkeit", betont Thull. Durchdachte Reformen seien ohne etablierte Rechtskultur in der Kirche undenkbar. In der Zukunft werde sich die Kirchenrechtswissenschaft daher verstärkt mit den Fragen nach Macht, Autorität, Miteinander, Rechtsschutz, Transparenz und etwaigen Reformmöglichkeiten, insbesondere deren rechtlicher Umsetzbarkeit, beschäftigen müssen.

Fehler der Vergangenheit

Zugleich räumt Thull ein, dass der Kirchenrechtswissenschaft in den vergangenen Jahren auch Fehler unterlaufen seien, unter denen das Fach nach wie vor leide: "Wäre es nicht sinnvoll gewesen, diesem Fach mit starker Binnenorientierung und einem kleinen Fachpublikum, das sich obendrein hochspezialisierten Auslegungsfragen des geltenden Rechtes widmet, ein Gepräge zu geben, das die gesellschaftliche, insbesondere gesamtkirchliche Relevanz des Faches stärker betont hätte?" Weiter hätte man die Anschlussfähigkeit des Faches stärken und den interdisziplinären Nutzen betonen können. Außerdem hätte man von einer zu starken Fixierung auf die Auslegung geltenden Rechts wegkommen müssen, um sich vermehrt der Entstehung, Kontextualisierung und Rechtsvergleichung, auch im ökumenischen Miteinander, zu widmen. Thull befürchtet, dass die Kanonistik sich "vielfach womöglich zu sehr als defensive, zu wenig als innovative Disziplin, die es immer wieder verpasst hat, proaktiv in aktuelle Debatten einzugreifen", gezeigt habe.

Das Kirchenrecht gehört zu den Pflichtfächern im theologischen Vollstudium. Daher hat jede theologische Fakultät in der Regel einen Lehrstuhl für Kirchenrecht. Kanonische Abschlüsse im Kirchenrecht können in Deutschland in München (Lizentiat und Doktorat) und in Münster (Lizentiat) erworben werden. Die kanonischen Kirchenrechtsabschlüsse befähigen zu Aufgaben in der kirchlichen Justiz und Rechtspflege. (fxn)