Sorge um wirtschaftliche Tragfähigkeit der Caritas

NRW-Caritasverbände wollen Einführung von neuem Tarifwerk aussetzen

Brief der NRW-Caritasverbände an die Personalvorständin des Deutschen Caritasverbands
Bild: IMAGO / Fotostand; Brief Caritas; Montage katholisch.de

Die fünf nordrhein-westfälischen Diözesancaritasverbände wollen die Einführung des neuen Tarifwerks AVR 2027 aus finanziellen Gründen vorerst zeitlich aussetzen. In einem Brief der NRW-Diözesanverbände an die Personalvorständin des Deutschen Caritasverbands, Susanne Pauser, verweist der stellvertretende Kölner Diözesan-Caritasdirektor Matthias Schmitt auf eine "neue Geschäftsgrundlage". Der Brief liegt katholisch.de vor. Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln bestätigte gegenüber katholisch.de am Freitag die Echtheit des Briefs, der für einen Kurswechsel plädiert: "Bitte setzen Sie sich auf Dienstgeber- und Dienstnehmerseite dafür ein, dass die derzeitige Beschlusslage überdacht, eine zeitliche Aussetzung der AVR 2027 erwogen und ggf. eine passende Weitung des Notlagenparagraphen erreicht wird."

Auch der Deutsche Caritasverband bestätigte auf Anfrage, dass der Brief eingegangen sei. Er reihe sich in eine Reihe von Rückmeldungen aus dem Verband ein, die die Notwendigkeit einer verlässlichen und soliden Refinanzierung der AVR betont. "Das Thema wird in den verantwortlichen Gremien entsprechend behandelt", so eine Sprecherin des Verbands.

Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbands hatte im Oktober 2025 die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas grundlegend neu gefasst. Die Reform tritt nach aktueller Beschlusslage am 1. Januar 2027 in Kraft. Die AVR regeln die Arbeitsverhältnisse aller Mitarbeitenden der Caritasverbände und entsprechen grundsätzlich Tarifverträgen im staatlichen Arbeitsrecht. Mit der Reform der Systematik gehen Gehaltssteigerungen einher.

Tarifsteigerungen nicht durch Refinanzierung gedeckt

In dem Brief erläutert Schmitt, dass der Beschluss unter Voraussetzungen gefallen sei, die sich mittlerweile entscheidend verändert hätten: "Seit der Beschlussfassung haben mehrere gesetzgeberische Maßnahmen die wirtschaftliche Lage und Perspektive der Einrichtungen und Dienste deutlich verschlechtert." Besonders klar werde das im Krankenhausbereich durch das bereits beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, wodurch Defizite in Millionenhöhe verursacht würden. Die Krise reiche noch darüber hinaus, da weitere einschneidende Gesetzesänderungen wie das Pflegeneuordnungsgesetz schon vorgelegt worden seien.

Durch Sparprogramme in Bund, Ländern und Kommunen stünden außerdem die Altenhilfe, die Eingliederungshilfe, die Kinder- und Jugendhilfe und die Beratungsdienste unter einem hohen wirtschaftlichen Druck. Leistungskürzungen und fehlende Refinanzierung von Tarifsteigerungen brächten die Einrichtungen "in eine unauflösbare Kosten-/Erlösschere", so Schmitt weiter. "Die Rückmeldungen aus allen Arbeitsfeldern zeigen eine alarmierende Realität: Defizite wachsen, Rücklagen werden aufgezehrt und notwendige Investitionen unterbleiben."

Eine politische Durchsetzung der Refinanzierung von tariflichen Steigerungen der Gehälter sei trotz politisch eingeforderter Tariftreue nicht realistisch. Je nach Feld bewegen sich laut Schmitt die nicht refinanzierten und damit von den Trägern selbst zu finanzierenden Kostensteigerungen zwischen 0,5 und 1 Prozent des Umsatzes bei Krankenhäusern und bis zu 4 Prozent des Umsatzes in Bereichen, die stark verwaltungsgeprägt seien.

Mehrkosten bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung erwartet

Die NRW-Caritasverbände betonen, dass sie mit ihrer Intervention nicht die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen in Frage stellen wollten. "Selbstverständlich setzen wir als Spitzenverbände uns vehement dafür ein, dass gute Arbeitsbedingungen auch durch die öffentliche Hand refinanziert werden", so Schmitt. Dennoch sehe man sich durch die aktuelle Situation veranlasst, auf ein Überdenken der raschen Umsetzung der AVR 2027 hinzuwirken: "Denn in beiderseitigem Interesse der AK [Arbeitsrechtlichen Kommission] liegt es, dass die Einrichtungen und Dienste nicht wirtschaftlich handlungsunfähig werden, Angebote abbauen oder im schlimmsten Fall insolvenzgefährdet sind." Die Caritas brauche sowohl attraktive Arbeitsbedingungen und eine verlässliche tarifliche Entwicklung als auch wirtschaftlich handlungsfähige Träger. "Eine Neubefassung wäre kein Infragestellen der damaligen Entscheidung, sondern Ausdruck verantwortungsvoller Tarifpolitik unter veränderten Voraussetzungen", so Schmitt.

 Eine Pflegerin fährt eine Intensivpatientin in einem Krankenbett durch den Gang in einer Klinik.
Bild: © picture alliance/dpa | Marijan Murat (Symbolbild)

Nicht nur im Krankenhausbereich sehen die NRW-Caritasverbände durch das neue Tarifwerk die wirtschaftliche Tragfähigkeit bedroht.

Die AVR 2027 hatte das Ziel, im Zuge des Modernisierungsprozesses der Caritas eine einheitliche Systematik des Tarifwerks zu erreichen. Der Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission, Johannes Brumm, freute sich 2025 über den Beschluss: "Mit den nun verabschiedeten AVR Caritas 2027 liegt ein zeitgemäßes, übersichtliches und an den Bedürfnissen der Caritas ausgerichtetes Tarifwerk vor, das durch eine einheitliche und klare Systematik überzeugt." Die Dienstgeberseite sehe in diesem Beschluss einen "Erfolg gemeinsamer Verantwortung". Zugleich räumte er ein, dass die Neustrukturierung mit finanziellen und organisatorischen Belastungen für die Dienste und Einrichtungen der Caritas einhergehe und insbesondere die angespannte wirtschaftliche Situation der katholischen Krankenhäuser weiter verschärfe. Die Reform sei aber "ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unserer Dienste und Einrichtungen – und für verlässliche, zeitgemäße Arbeitsbedingungen der rund 740.000 Mitarbeitenden in der Caritas". Aktuelle Angaben nennen 771.000 Mitarbeitende.

Die Kirchen haben auf Grundlage ihres grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrechts ein eigenes System des Arbeits- und Tarifrechts entwickelt. Werkzeuge des Arbeitskampfs, also Streik und Aussperrung, sind dabei ausgeschlossen, das Betriebsverfassungsgesetz gilt nicht. Stattdessen soll der Interessenausgleich im Arbeitsvertragsrecht konsensorientiert zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern herbeigeführt werden. Alle Fragen des Arbeits- und Tarifrechts werden daher durch paritätisch besetzte Kommissionen geregelt. Im Bereich der Caritas sind dafür die "Arbeitsrechtlichen Kommissionen" zuständig. (fxn)

16.45 Uhr: Ergänzt um Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands.