Staatsleistungen, Islam, Lebensschutz und Co.

Religion und Kirche: Ein Vergleich der AfD-Programme zu den Wahlen

Ein Notizblock der Partei AfD liegt zwischen einer Tastatur und einer Maus auf einem Schreibtisch
Bild: KNA/Harald Oppitz

Die Kirchen sind für die AfD schon lange ein rotes Tuch. Vertreter der in Teilen gesichert rechtsextremen Partei gehen die Kirchen und ihre Bischöfe immer wieder an, teils mit drastischer Polemik. Wie schlägt sich das in ihren Wahlprogrammen zu den im September anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern sowie der Abgeordnetenhauswahl in Berlin nieder?

Ein Vergleich zeigt: Die Programme weisen teils deutliche Unterschiede in ihrer Schwerpunktsetzung zum Thema Kirche und Religion auf. Mit großem Abstand am radikalsten ist das AfD-Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt, was auf den Vize-Landesvorsitzenden Hans-Thomas Tillschneider zurückgeht. Tillschneider übrigens promovierter Islamwissenschaftler – hat sich durch zahlreiche Äußerungen als eingefleischter Kirchen- und Islamhasser profiliert. Der Blick in die Programme im Detail:

Verhältnis zu den Kirchen und Staatsleistungen

Hier zeigen sich die massivsten Unterschiede, insbesondere zwischen den AfD-Plänen für Sachsen-Anhalt und denen für die anderen Bundesländer.

Sachsen-Anhalt: Das Programm wirft den Kirchen vor, sich von ihrem christlichen Auftrag entfernt zu haben und einseitig politisch zu agieren. Die AfD fordert die Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs sowie eine grundlegende Reform der Staatsleistungen, die künftig allen christlichen Kirchen proportional zur Mitgliederzahl zugutekommen sollen. Zudem dürfe das Geld ausschließlich für geistliches Personal und Gebäude verwendet werden; zudem müssten die Kirchen Rechenschaft über die Verwendung der Mittel ablegen. Die Förderung der Evangelischen Akademie soll sofort eingestellt werden. Ein Alleinstellungsmerkmal ist die Forderung, Kirchenasyl zu unterbinden und Gemeinden für dadurch entstehende Abschiebungskosten finanziell haftbar zu machen.

Im Programm heißt es: "Dass wir die Privilegien der Kirchensteuerkirchen abschaffen wollen, bedeutet nicht, dass wir den christlichen Glauben ablehnen im Gegenteil. Erst wenn die Kirchen unabhängig von staatlichen Geldzahlungen sind, können sie ihre positive Wirkung entfalten."

Mecklenburg-Vorpommern: Das Programm mit dem Titel "Bereit für die blaue Wende" verhält sich gegenüber den christlichen Institutionen deutlich diplomatischer. Es betont den Wert des Ehrenamts unter anderem in kirchlichen Organisationen und möchte, dass bei Schülern diese Tätigkeit in Beiblättern zum Zeugnis als Würdigung dokumentiert wird. Der Erhalt von Dorfkirchen als Baudenkmälern soll gefördert werden, ebenso die Ausbildungen von "Kirchenmalern", die die AfD neben Segelmachern und Reetdachdeckern zu den "Mangelberufen" zählt. Eine Kritik an Staatsleistungen oder dem Einzug der Kirchensteuer findet sich nicht. Auch sonst werden die Kirchen nicht erwähnt.

Berlin: Die AfD konzentriert sich auf die Gefängnisseelsorge, die künftig ausschließlich durch die Glaubensgemeinschaften selbst finanziert werden soll, ohne staatliche Mittel. Ansonsten finden die Kirchen keinerlei Erwähnung.

Ein Schüler meldet sich im Religionsunterricht
Bild: © KNA/Harald Oppitz (Symbolbild)

Die Wahlprogramme der AfD richten sich vor allem gegen islamischen Religionsunterricht. Katholischer Religionsunterricht findet dagegen keine Erwähnung.

Religion an Schulen

Sachsen-Anhalt: Die AfD lehnt Islamunterricht explizit ab und verweist Muslime auf Bildungsangebote von Moscheevereinen. Zum einen sei der organisatorische Aufwand zu hoch, da es nur sehr wenige Muslime im Land gebe. Zum anderen heißt es: "Abgesehen davon ist Sachsen-Anhalt christlich geprägt. Der Islam gehört nicht zu Deutschland."

Berlin: Das Programm fordert, dass Religionsunterricht und Ethik gleichermaßen zu Wahlpflichtfächern werden. Dies ist eine spezifische Berliner Forderung, da Ethik dort derzeit kein ordentliches Lehrfach ist. Ferner thematisiert die AfD "konfrontative Religionsbekundung" als Störung des Schulfriedens, wozu auch das sichtbare Beten auf dem Schulgelände gehöre. Das zielt offenbar auf muslimische Schüler ab. Denn weiter heißt es: "Im Interesse des Schulfriedens will die AfD die demonstrative Ausübung religiöser Riten untersagen. Dies gilt nicht für schulische Veranstaltungen wie Schulgottesdienste und Religionsunterricht."

Auch will die AfD ein Gesetz auf den Weg bringen, dass Mädchen bis zur Religionsmündigkeit ab 14 Jahren "zum Schutz ihrer freien Entwicklung" in der Schule kein Kopftuch tragen dürfen. Zudem wolle man das Berliner Neutralitätsgesetz anpassen: "Sobald sich Schüler in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit oder ihrer Lernentwicklung beeinträchtigt fühlen, weil ihre Lehrerin im Unterricht ein religiös konnotiertes Kopftuch trägt, ist der Schulfrieden gefährdet. Um in solch konkreten Fällen das Tragen des Kopftuchs untersagen zu können, werden wir eine rechtssichere Lösung schaffen."

Mecklenburg-Vorpommern: Hier finden sich keine spezifischen Äußerungen zum Thema, außer der allgemeinen Forderung nach politischer Neutralität der Lehrkräfte.

Bild: © stock.adobe.com/Andre Bonn (Symbolbild)

Der Islam wird in allen drei Wahlprogrammen als "kulturfremd" oder nicht zu Deutschland gehörig beschrieben.

Umgang mit dem Islam

Während alle drei Programme den Islam als "kulturfremd" oder nicht zu Deutschland gehörig einstufen, variieren die konkreten Forderungen.

Sachsen-Anhalt: "Die AfD wird die Religionsfreiheit wieder auf angemessene Maßstäbe zurückführen. Die Religionsfreiheit zwingt die Deutschen nicht dazu, jeden Wunsch der Islamlobby zu erfüllen", heißt es im Wahlprogramm. Die Partei fordert daher ein striktes Verbot von Muezzinrufen und Minaretten, die die AfD "orientalische Prunkbauten" nennt. "Die AfD-Regierung wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Einfluss dieser kulturfremden Religion in Sachsen-Anhalt zu beschränken, soweit dies rechtlich zulässig ist", heißt es weiter. Der Islam wird vordringlich als Sicherheitsrisiko gesehen, das es durch eine rigide Migrations- und Innenpolitik zu begrenzen gelte.

Zudem will die AfD ein Landesinstitut für "kritische Islamforschung" als Gegengewicht zur etablierten Islamwissenschaft aufbauen: "Die einst auf hohem wissenschaftlichem Niveau arbeitende kritische deutsche Islamforschung ... ist im Zeichen politischer Korrektheit von der Universität vertrieben worden."

Mecklenburg-Vorpommern: Man erkenne die im Grundgesetz "verbrieften Religionsfreiheiten muslimischer Staatsbürger" an, heißt es im Programm, und weiter: "Der Islam ist keine säkular verfasste Religionsgemeinschaft. Daraus folgt für uns, dass umfassende Maßnahmen zur strikten Begrenzung und Reduzierung muslimischer Migration in Mecklenburg-Vorpommern notwendig sind." Die AfD fordert von Islamverbänden eine "aktive Mitverantwortung für die öffentliche Sicherheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt". Man werde die Verbände "in die Pflicht nehmen", eigene Meldestellen für radikale und extremistische Tendenzen in ihrem Umfeld vorhalten.

Berlin: Der Fokus liegt hier auf der staatlichen Neutralität und einer Verschärfung des Neutralitätsgesetzes, wie bereits erwähnt. Des Weiteren kommt der Islam lediglich im Rahmen der Bekämpfung von islamistischem Extremismus vor, gegen den die AfD verstärkt vorgehen will. Als Begründung wird angeführt, dass sich Berlin in den vergangenen Jahren zu einer Hochburg von IS-Anhängern und gewaltbereiten Salafisten entwickelt habe. Zudem sei die islamistische Szene mit der linksextremistischen verschmolzen, was sich in einer Zunahme israelbezogener Straftaten niederschlage. Die Partei fordert die Schließung verfassungsfeindlicher Moscheen und Vereinsverbote und spricht sich für ein Verbot jeglicher Auslandsfinanzierung für Moscheen aus sowie für die Strafverfolgung von Hasspredigern.

Jüdisches Leben und Antisemitismus

In den drei Programmen wird das Thema Juden und jüdisches Leben sehr unterschiedlich behandelt:

Berlin: Die AfD legt den Fokus auf Maßnahmen zum Schutz jüdischen Lebens und die Bekämpfung des aktuellen Antisemitismus, indem sie ein härteres Vorgehen gegen Linksextremismus und islamistischen Extremismus fordert. Erforderlich sei auch "Härte und Konsequenz" gegen Judenhass an Hochschulen. Zudem plädiert die AfD für eine wirksame Verankerung der Antisemitismusprävention im Schulunterricht. Auch wird eine gesonderte statistische Erfassung "antisemitischer, deutsch- und christenfeindlicher Vorfälle" in der Kriminalstatistik gefordert.

Sachsen-Anhalt: Das Regierungsprogramm behandelt das Thema Judentum vornehmlich im geschichtspolitischen Kontext. Mit Blick auf die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit kritisiert die AfD eine "Verewigung eines Schuldkomplexes" und "Nationalmasochismus". Dem in Magdeburg ansässigen Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, das sich unter anderem mit dem unrechtmäßigen Erwerb von NS-Raubkunst beschäftigt, will die Partei komplett die Landesmittel streichen. Die Forschung diene als "künstliche Aufrechterhaltung eines Schuldgefühls", sofern keine konkreten Geschädigten oder Erben eine Rückgabe begehrten. Der Begriff "Antisemitismus" taucht im Gegensatz zum Berliner Programm im Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt nicht auf.

Mecklenburg-Vorpommern: Hier fehlt das Thema quasi komplett im Programm. Allerdings wird wie auch im Programm von Sachsen-Anhalt das betäubungslose Schächten explizit abgelehnt. Das hätte Auswirkungen auf das Schächten ohne Betäubung nach jüdischen oder islamischen Riten und damit auch auf die Religionsfreiheit. Bislang können Ausnahmegenehmigungen aus religiösen Gründen beantragt werden.

Junge Frauen nahmen am
Bild: © Gordon Welters/KNA (Symbolbild)

Die AfD inszeniert sich gern als Partei des "Lebensschutzes". Das wird auch an den Parteiprogrammen deutlich.

Lebensschutz

Die AfD inszeniert sich gern als Partei des "Lebensschutzes", und so kommen die Themen "Schutz des ungeborenen Lebens" und Verringerung von Schwangerschaftsabbrüchen in allen drei Programmen als grundlegender Pfeiler der Familienpolitik vor: Unterstützungsangebote für ungewollt Schwangere sollen ausgebaut werden. Allerdings fordert keiner der drei Landesverbände eine Verschärfung der bestehenden gesetzlichen Regelung. Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt betonen sogar explizit, "im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung" zu stehen beziehungsweise an dem "gesellschaftlichen Kompromiss" festzuhalten.

Am ehesten würde man das Thema "Schutz des ungeborenen Lebens" noch in den Wahlprogrammen der CDU-Landesverbände vermuten doch bei allen dreien: Fehlanzeige.

Dem Thema "Lebensende in Würde" widmet zudem das AfD-Programm für Sachsen-Anhalt ein Kapitel: Jeder Bürger habe das Recht, sein Leben in Würde und ohne Schmerzen beenden zu können. Die AfD strebt an, dass flächendeckend spezialisierte ambulante Palliativdienste sowie stationäre Hospizplätze zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Programme von CDU, Linken, Grünen und FDP sehen dazu nichts vor, die SPD will ebenfalls die ambulante palliative Versorgung ausbauen.

Christliches Abendland

Das "christliche Abendland" wird von der AfD gemeinhin gern als Identitätsmerkmal zur Abgrenzung gegenüber dem Islam verwendet. Das Berliner Wahlprogramm ist hier am explizitesten: Man bezeichnet sich als "Erben der christlich-abendländischen Kultur". In Sachsen-Anhalt spricht das Programm von einem "abendländischen Staatsverständnis" und an anderer Stelle wird das Christentum als "wesentlicher Teil unserer europäischen Kultur" hervorgehoben. Bei Mecklenburg-Vorpommern indes kommt das Wort "christlich" nirgendwo im Programm vor. Die Partei bekennt sich zu Erhalt und Förderung der "europäisch-abendländischen Kultur", ohne dabei christliche Einflüsse zu erwähnen.

Karin Wollschläger (KNA)