Keine Freimaurer, keine Fußballtrikots: Nach einem Eklat in seinem Bistum hat der Bischof von Ventimiglia-San Remo, Antonio Suetta, einen Leitfaden für katholische Begräbnisfeiern veröffentlicht. Darin warnt er vor einer Verweltlichung des Ritus, erläutert den korrekten Ablauf und erinnert daran, wer Anspruch auf eine kirchliche Bestattung hat.
Auslöser war die geplante Beerdigung eines Freimaurers Anfang August. Nachdem der Bischof aus der lokalen Presse von der Logenzugehörigkeit des Verstorbenen erfahren hatte, sagte er die Feier ab und kündigte ein Schreiben mit pastoralen und kirchenrechtlichen Hinweisen an.
Bischof bekräftigt Verbot
Nach den geltenden Vorschriften müsse Personen, die einer Freimaurerloge angehören und sich nicht ausdrücklich davon distanziert haben, die kirchliche Bestattung verweigert werden, erklärt Suetta in dem Leitfaden. Er verweist auf die kirchliche Lehre, nach der katholischer Glaube und Freimaurerei unvereinbar seien. Katholiken, die einer Freimaurerloge angehörten, befänden sich in einem "Zustand schwerer Sünde". Der Vatikan hatte diese Position zuletzt 2023 bekräftigt.
Der Vorfall veranlasste den Bischof auch dazu, an die allgemeinen Vorschriften für kirchliche Begräbnisfeiern zu erinnern. "Die christliche Beerdigung ist kein bloßer gesellschaftlicher Akt, kein emotionales Gedenken oder eine Feier der Erinnerung, sondern ein Fürbittgebet der Kirche für den Verstorbenen und ein Trost der Hoffnung für die Lebenden", schreibt Suetta.
Heiligkeit des Ritus soll gewahrt bleiben
Die Heiligkeit des Ritus müsse gewahrt bleiben. Deshalb sollten Dekorationen oder Kleidungsstücke in den Farben eines Lieblingsvereins, einer politischen Partei oder anderer Gruppierungen vermieden werden. Auch aufgezeichnete Texte, Bilder sowie nicht-liturgische Musik hätten in der Feier keinen Platz.
Eine Absage erteilte der Bischof zudem Grabreden oder spontanen Ansprachen während der Messe. Diese seien häufig unverhältnismäßig pathetisch und lang, zu zahlreich oder würden zu ungeeigneten Zeitpunkten vorgetragen. Laut dem Bischof müssen eventuelle kurze Worte des Gedenkens im Voraus abgesprochen und am Ende der Feier oder auf dem Friedhof vorgetragen werden. (KNA)