Schmerzensgeld und Rentenansprüche

Als Messdiener missbraucht – Mann klagt gegen das Bistum Aachen

Aachener Dom
Bild: AdobeStock/Vincent

Weil er Anfang der 1970er-Jahre als Messdiener von einem Priester missbraucht wurde, klagt ein Mann gegen das Bistum Aachen auf Schmerzensgeld und will dabei auch entgangene Rentenansprüche geltend machen. Das Bistum habe spätestens im Jahr 2019 von dem Missbrauch erfahren und es damals versäumt, diesen Fall der Berufsgenossenschaft zu melden, erklärte Anwalt Manfred Schmitz am Dienstag. Zuvor hatten der WDR und die "Aachener Zeitung" berichtet.

Messdiener sind versichert

Messdiener sind bei ihren Tätigkeiten für die Kirche grundsätzlich versichert. Die Berufsgenossenschaft zahlt daher anerkannten Missbrauchsbetroffenen in bestimmten Fällen eine Rente. Nach Argumentation des Juristen entgingen seinem Mandanten 23.000 Euro Rente für die Zeit von 2019 bis 2021, als sein Rentenantrag letztlich Erfolg hatte. Er hatte eigenständig seinen Fall gemeldet. Seitdem erhält er laut WDR monatlich rund 600 Euro Verletzten-Rente.

Darüber hinaus will der heute 64-Jährige 220.000 Euro Schmerzensgeld beim Bistum einklagen, weil die Kirche in Amtshaftung sei. Das Bistum Aachen und das Aachener Landgericht erklärten auf Anfrage, dass ihnen bisher noch keine Klage vorliege. Der Anwalt hat sie nach eigenen Angaben am Montag auf den Weg gebracht. Sein Mandant macht mindestens 14 Fälle von sexuellem Missbrauch durch den Geistlichen geltend. Der Priester wurde Medienberichten zufolge im Jahr 1978 wegen Kindesmissbrauchs zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dennoch sei er bis zu seinem Ruhestand 2002 als Seelsorger tätig geblieben. Er starb 2005.

Im Jahr 2024 hatte das Landgericht Aachen Schmerzensgeld-Klagen von zwei Betroffenen von Missbrauch im kirchlichen Raum in Höhe von 600.000 Euro und 325.000 Euro abgewiesen. Das Bistum Aachen hatte in beiden Fällen Verjährung geltend gemacht. Im Jahr 2025 scheiterten diese beiden Kläger dann auch beim Oberlandesgericht Köln. (KNA)

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