Kritik an kirchlichen Argumenten

Theologe Stephan Ernst: Leihmutterschaftsverbot nicht zwingend

Moraltheologe Stephan Ernst
Bild: Privat

Der Würzburger Theologe und Medizinethiker Stephan Ernst hält das in Deutschland geltende Verbot von Leihmutterschaft nicht für ethisch zwingend. Eine Zulassung der Leihmutterschaft sei zwar mit schwerwiegenden ethischen und menschlichen Konflikten verbunden, schreibt Ernst in einem Beitrag für die Zeitschrift "Herder Korrespondenz" (September). "Ein prinzipielles Verbot aber kann nicht zwingend begründet werden."

Gleichzeitig sieht der Wissenschaftler aber keinen Zwang, das geltende Verbot aufzuheben. Der Gesetzgeber könne "wegen der schwerwiegenden möglichen Konflikte menschlicher, ethischer und rechtlicher Art und wegen der Möglichkeit des Missbrauchs" zu der Entscheidung kommen, beim Verbot zu bleiben, gibt der Theologe zu bedenken.

Schwierige Fragen

Entscheidend sei im Falle einer Zulassung, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau festzulegen, fordert Ernst. Dazu gehörten ein Recht des Kindes auf Kontakt zur biologischen Mutter und eine umfassende psychosoziale Begleitung der Leihmutter.

Als mögliche Probleme einer Leihmutterschaft nennt Ernst beispielsweise Situationen, in denen Frauen allein aus finanziellen Gründen Leihmütter werden und andere über ihren Körper bestimmen. Rechtlich schwer zu regeln sei es auch, wenn die Leihmutter während der Schwangerschaft erkrankt oder sich entscheidet, das Kind selbst behalten zu wollen. Ernst fragt auch, was geschieht, wenn vorgeburtlich Erkrankungen diagnostiziert werden.

Kritik an Kirche

Der Theologe kritisiert zugleich die Argumente der katholischen Kirche gegen Leihmutterschaft als letztlich nicht überzeugend. Statt sich auf wertende Begriffe wie "Treuebruch" oder "Verstoß gegen die Pflichten der Mutterliebe" zu stützen, müsse die Kirche genau darlegen, welche Gefahren den Chancen einer Leihmutterschaft gegenüberstünden. Zu wenig begründete moralische Wertungen reichten nicht aus, betont Ernst. (KNA)