Ein Priester aus Nordrhein-Westfalen ist wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Waldbröl (Oberbergischer Kreis) sprach den Mann am Montag schuldig, wie ein Gerichtssprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut dem Sprecher ging es um mehr als 3.000 Bild- und Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten sowie rund 21.000 Bild- und Videodateien mit jugendpornografischen Inhalten. Der Angeklagte habe die Vorwürfe vollumfänglich und ohne Einschränkung eingeräumt. Deshalb sei das Verfahren vergleichsweise schnell beendet worden.
10.000 Euro Auflage und weitere Therapie
Im Rahmen der Bewährung muss der Verurteilte 10.000 Euro an eine Beratungsstelle bei sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt in der Region zahlen. Zudem muss der Mann eine bereits begonnene Therapie fortsetzen und darf sie nicht abbrechen.
Das Erzbistum Köln hatte vor dem Prozess mitgeteilt, dem Priester seien nach Bekanntwerden des möglichen strafbaren Verhaltens sämtliche priesterlichen Dienste sowie jede Tätigkeit mit Minderjährigen untersagt worden. Außerdem sei eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet worden. Diese ruhe während des staatlichen Strafverfahrens und solle nach dessen rechtskräftigem Abschluss wieder aufgenommen werden. Gegen das Urteil können innerhalb einer Woche Berufung oder Revision eingelegt werden. (KNA)