Vorschläge für bessere kirchliche Verwaltungspraxis

Kanonist: Für den Rechtsschutz von Gläubigen wird nicht genug getan

Kanonist: Für den Rechtsschutz von Gläubigen wird nicht genug getan
Bild: KNA

Bischöfe tun nach Ansicht des Münsteraner Kirchenrechtlers Thomas Neumann nicht genug für die Wahrung der Rechte der Gläubigen. In der "Herder Korrespondenz" (Mittwoch) ruft der Kanonist die Bischöfe auf, effektiven Rechtsschutz für alle Gläubigen "jetzt und sofort" sicherzustellen. Dazu brauche es nicht notwendig eine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Rechtsschutz der Gläubigen könne auch durch Schlichtungsstellen, eine Unterstützung bei der Ausübung der vorhandenen kirchlichen Rechtsmittel und durch eine bessere Verwaltungspraxis gestärkt werden.

Neumann stellt anhand von Zahlen der Apostolischen Signatur, des obersten Kirchengerichts, fest, dass vor der vorhandenen Verwaltungsgerichtsbarkeit verhältnismäßig wenige Fälle verhandelt werden. Den aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2023 zufolge wurden vor der Signatur in diesem Jahr lediglich 83 Verwaltungsstreitverfahren geführt. In Anbetracht der weltweit nicht geringen Anzahl an Gläubigen seien diese Fallzahlen für eine Zentralverwaltung noch gering.

Verfahren besser gestalten

Der Kirchenrechtler sieht einen Grund dafür darin, dass das Verfahren des hierarchischen Rekurses, das für Verwaltungsstreitigkeiten vorgesehen ist, zu beschwerlich und zu langwierig sei. Dieses Verfahren sieht vor, dass durch Verwaltungsakte betroffene Personen erst bei der Stelle, die den Akt erlassen hat, die Rücknahme oder Änderung eines Verwaltungsakts beantragen müssen; erst wenn das keinen Erfolg hat, kann eine Beschwerde bei der zuständigen oberen Instanz vorgebracht werden, in der Regel beim zuständigen römischen Dikasterium. Gegen diese Entscheidung steht dann der Gerichtsweg zur Apostolischen Signatur offen. Aus Sicht Neumanns könnten die Bischöfe auf Ebene der Bischofskonferenz eine unabhängige Instanz einrichten, "die sich beschwert fühlenden Gläubigen Hilfestellung bei der Einlegung von hierarchischen Rekursen leistet und ihnen die rar gesäten notwendigen kirchlichen Anwältinnen und Anwälte zur Seite stellt". Die Einrichtung einer solchen Anlaufstelle würde den Rechtsschutz stärken und wäre sofort ohne römische Genehmigung möglich, so der Kirchenrechtler weiter.

Daneben schlägt der Kanonist vor, dass mehr Bischöfe Schlichtungsstellen einrichten, die das Kirchenrecht bereits jetzt ermöglicht. Die im vergangenen Jahr erfolgte Einrichtung des Schlichtungsrats im Bistum Münster, dem Neumann vorsitzt, habe keine Schule gemacht. Bis heute ist er die einzige allgemeine kirchliche Schlichtungsstelle in Deutschland: "Warum es nicht mehr solcher Schlichtungsstellen gibt, ist angesichts des nachdrücklichen Wunsches des Gesetzgebers in c. 1733 § 1 CIC, Rechtsstreitigkeiten durch billige Lösungen – sprich Schlichtungen – zu vermeiden, nicht wirklich zu verstehen."

Diözesane Verwaltungspraxis verbessern

Darüber hinaus sieht Neumann vor allem die Bischöfe in der Pflicht, an ihrer diözesanen Kurie auf eine gute Verwaltungspraxis zu dringen, so dass weniger rechtswidrige Entscheidungen getroffen werden. Dazu gehörten die Begründung von Dekreten, das Schriftlichkeitsprinzip für Erlasse, Rechtsbehelfsbelehrungen bei allen Entscheidungen und eine Einhaltung der Fristen.

Bei der Reform des Kirchenrechts 1983 wurden Regelungen für eine kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht getroffen, obwohl sie ursprünglich geplant waren. Das Kirchenrecht ermöglicht aber kirchliche Verwaltungsgerichte auch unterhalb der Signatur. In Deutschland ist die Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit seit der Zeit der Würzburger Synode (1971–1975) eine uneingelöste Reformforderung. Auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gibt es Bestrebungen, entsprechende Gerichte einzurichten, die im Rahmen des Synodalen Wegs bekräftigt wurden. Vorgesehen sind eine Disziplinarordnung für Kleriker sowie die Einrichtung einer Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ursprünglich war geplant, die neuen Gerichte 2021 einzurichten. Unter Leitung des mittlerweile emeritierten Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick hatte die DBK 2019 in einer Arbeitsgruppe entsprechende Ordnungen ausgearbeitet. Der Prozess ist allerdings ins Stocken geraten. (fxn)