Ausnahme durch bestimmte Regelung

Nicht wählen gegangen – Papst Leo XIV. entgeht Geldstrafe

Papst Leo XIV. spricht bei einer Generalaudienz
Bild: KNA/Vatican Media/Romano Siciliani

Gnade der frühen Geburt: Papst Leo XIV. (71) ist nur knapp einer Geldstrafe entgangen – wegen Nichtteilnahme an den Regionalwahlen in Peru. Wie peruanische Medien am Mittwoch berichteten, fällt das Kirchenoberhaupt, das neben der US-amerikanischen auch die peruanische Staatsbürgerschaft besitzt, unter eine Ausnahme: Ab dem Alter von 70 Jahren ist die ansonsten geltende Wahlpflicht aufgehoben. Ansonsten wären umgerechnet 7 bis 19 Euro Strafe fällig gewesen.

Laut dem Bericht war dem heutigen Papst ein Wahllokal in seiner früheren Bischofsstadt Chiclayo zugewiesen worden. In Peru ist das Wahlrecht gemäß Verfassung für Bürger sowohl ein Recht als auch eine gesetzliche Pflicht. Dies soll eine hohe Wahlbeteiligung gewährleisten und den Gemeinschaftssinn stärken. (KNA)

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