Sozialministerin: Konfessionelle Träger durch Gesetzesnovelle nicht schlechter gestellt

Katholisches Büro: Schwangerenberatung gefährdet

Veröffentlicht am 12.04.2016 um 18:09 Uhr – Lesedauer: 
Gesetze

Erfurt ‐ Zur Zeit berät das Thüringer Landesparlament über einen neuen Entwurf für das Schwangerschaftskonfliktgesetz. Stellen, die wie die katholischen nur eine allgemeine Schwangerenberatung leisten, könnten künftig nicht mehr staatlich gefördert werden.

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An diesem Mittwoch nimmt er dazu bei einer Expertenanhörung im Thüringer Landtag Stellung. Sozialministerin Heike Werner (Die Linke) erklärte unterdessen, es werde zu keinen Abstrichen beim Beratungsangebot kommen.

Gegenwärtig berät das Landesparlament über einen neuen Entwurf für das seit 2005 geltende Schwangerschaftskonfliktgesetz des Freistaates. Der Entwurf sieht künftig lediglich eine "Kann"-Regelung für die staatliche Förderung von Stellen vor, die nur eine allgemeine Schwangerenberatung leisten. Die Beraterinnen von Einrichtungen katholischer Träger stellen seit 2001 keine Beratungsscheine mehr aus, die Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung sind. In Thüringen gibt es in Erfurt, Gotha und Heiligenstadt drei solche Beratungsstellen in Trägerschaft der Caritas.

Rechtssicherheit für katholische Beratungsstellen gefährdet

Durch eine "Kann"-Regelung sieht Weinrich die Rechtssicherheit für katholische Beratungsstellen gefährdet. Er verwies darauf, dass sie einen "grundlegenden unverzichtbaren Beitrag zum Schutz des ungeborenen Lebens" leisteten und stark akzeptiert seien. Die Zahl der Beratungen habe von 1.631 im Jahr 2010 auf 1.936 Beratungsgespräche im Jahr 2015 zugenommen, so Weinrich. Er vertritt die Bistümer Erfurt, Dresden-Meißen und Fulda in der Thüringer Landespolitik.

Sozialministerin Werner betonte, es werde "zu keinen Abstrichen im Beratungsangebot für Schwangere kommen". Das bewährte Netz der Beratungsstellen sei "zwingend notwendig", um eine wohnortnahe Beratung sicherzustellen. Das schließe Angebote mit unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung ein. Konfessionelle Träger würden durch die Gesetzesnovelle nicht schlechter gestellt. "Die Caritas ist und bleibt ein wichtiger Träger der Schwangerenberatung", so die Ministerin. Die Schwangerschaftsberatung des katholischen Wohlfahrtsverbandes werde 2016 und 2017 wie in den Vorjahren mit rund 210.000 Euro gefördert. (KNA)

Linktipp: Pluralität ist gewollt

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die Bedeutung der Caritas für ein ausgewogenens Angebot bei der Schwangerenberatung unterstrichen. Zuvor wollte das Land Brandenburg zwei Beratungsstellen von der staatlichen Förderung ausschließen.