Gegen diesen Schritt war ein Mitglied der Initiative juristisch vorgegangen. Zu Unrecht, wie jetzt das Oberlandesgericht in Hamm entschieden hat. Das Bußgeld wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen das Feiertagsgesetz in Nordrhein-Westfalen hat Bestand, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Weitere Rechtsbeschwerden ließ das OLG nicht zu, alle Fragen seien bereits höchstrichterlich geklärt. Das Verbot sei eindeutig (Az.: 2 RBs 59/16, rechtskräftige Entscheidung vom 27. Mai 2016). In dem Monty-Python-Film sehen die Zuschauer Brian als Jesus-Stellvertreter wider Willen am Kreuz fröhlich singen und pfeifen: "Always Look on the Bright Side of Life". (dpa)
Kommentar zur Woche
Die Auferstehung des Brian - Ein mögliches Comeback von Monty Python löst bei Theologe Eckhard Raabe Erinnerungen aus.
Madeleine Spendier